Wohnen-FAQ
Die wichtigsten Fragen & Antworten zu unseren Wohnheimen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
1) Antragstellung
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.
1. Schäden an der Mietsache
- für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74
Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.
2. Schlüsselservice
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517
Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0
Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.
Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.
Dieser muss wohnberechtigt sein.
Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.
In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.
NICHT in die Toilette gehören:Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.
Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne. |
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RestmüllToilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.
Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. |
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BiomüllKüchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken. |
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LeichtverpackungenAlle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo, |
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PapierZeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher, Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.
Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne: Tetra®Paks » gelbe Tonne Fotos » schwarze Tonne |
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GlasRestentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden. Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).
Standorte der Glascontainer: UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9 Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum) Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek) Wernigerode: An der Mensa Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage. |
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SperrmüllMöbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.
Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.
Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:
Für den Standort Magdeburg Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof Cracauer Anger
Für den Standort Wernigerode Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof
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Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.
2) Ausstattung der Wohnheime und Zimmer
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.
1. Schäden an der Mietsache
- für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74
Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.
2. Schlüsselservice
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517
Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0
Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.
Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.
Dieser muss wohnberechtigt sein.
Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.
In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.
NICHT in die Toilette gehören:Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.
Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne. |
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RestmüllToilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.
Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. |
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BiomüllKüchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken. |
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LeichtverpackungenAlle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo, |
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PapierZeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher, Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.
Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne: Tetra®Paks » gelbe Tonne Fotos » schwarze Tonne |
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GlasRestentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden. Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).
Standorte der Glascontainer: UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9 Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum) Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek) Wernigerode: An der Mensa Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage. |
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SperrmüllMöbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.
Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.
Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:
Für den Standort Magdeburg Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof Cracauer Anger
Für den Standort Wernigerode Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof
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Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.
3) Wohnheimplatzvergabe
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.
1. Schäden an der Mietsache
- für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74
Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.
2. Schlüsselservice
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517
Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0
Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.
Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.
Dieser muss wohnberechtigt sein.
Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.
In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.
NICHT in die Toilette gehören:Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.
Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne. |
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RestmüllToilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.
Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. |
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BiomüllKüchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken. |
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LeichtverpackungenAlle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo, |
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PapierZeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher, Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.
Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne: Tetra®Paks » gelbe Tonne Fotos » schwarze Tonne |
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GlasRestentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden. Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).
Standorte der Glascontainer: UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9 Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum) Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek) Wernigerode: An der Mensa Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage. |
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SperrmüllMöbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.
Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.
Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:
Für den Standort Magdeburg Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof Cracauer Anger
Für den Standort Wernigerode Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof
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Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.
4) Ein- und Auszug
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.
1. Schäden an der Mietsache
- für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74
Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.
2. Schlüsselservice
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517
Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0
Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.
Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.
Dieser muss wohnberechtigt sein.
Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.
In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.
NICHT in die Toilette gehören:Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.
Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne. |
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RestmüllToilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.
Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. |
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BiomüllKüchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken. |
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LeichtverpackungenAlle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo, |
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PapierZeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher, Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.
Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne: Tetra®Paks » gelbe Tonne Fotos » schwarze Tonne |
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GlasRestentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden. Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).
Standorte der Glascontainer: UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9 Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum) Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek) Wernigerode: An der Mensa Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage. |
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SperrmüllMöbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.
Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.
Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:
Für den Standort Magdeburg Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof Cracauer Anger
Für den Standort Wernigerode Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof
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Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.
5) Sonstiges
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden.
1. Schäden an der Mietsache
- für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 – 092 741 74
Der Bereitschaftsdienst kann genutzt werden, wenn ohne Beseitigung erhebliche Schäden an Sachen und Einrichtungen entstehen können oder Leben und Gesundheit gefährdet sind.
2. Schlüsselservice
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Telefonnummern, wenn die Tür zugefallen ist und sie nicht unmittelbar in Besitz des Schlüssels sind:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: SSH Sicherheits-Service, Tel.: 03941 – 61517
Öffnet das Schloss trotz Schlüssel nicht mehr, nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:
- für Wohnheime in Magdeburg: Wach- und Schließgesellschaft, Tel.: 0391 – 73836, Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33
- für Wohnheime in Wernigerode: Kraut Sicherheitstechnik, Tel.: 03943 – 409999-0
Bei eigenem Verschulden sind die Kosten selber zu tragen und vor Ort an den Schlüsseldienst zu begleichen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen können. Die Beauftragung eines von den obigen abweichenden Unternehmen erfolgt auf Kosten des Beauftragenden.
Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Hausmeister während seiner Sprechzeit. Es fallen Gebühren für den Ersatz an.
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Jede (auch teilweise) Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume.
Auf schriftlichen Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen der Mieter nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters während seiner vorübergehenden Abwesenheit vom Hochschulort den Mietraum einem der Wohnheimverwaltung zu benennenden Dritten überlassen.
Dieser muss wohnberechtigt sein.
Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter. Im Übrigen hat der benannte Dritte durch schriftliche Erklärung alle Bedingungen aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen für die Studentenwohnheime des Studentenwerkes anzuerkennen.
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln.
In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und deutsche Studierende zusammenbringt und die Räume des IKT nutzt. Sie organisieren u.a. Partys, interkulturelle Länderabende, Filmabende und Exkursionen.
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Die Kosten für die Abfallentsorgung sind bereits in der Miete enthalten.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt zu schützen und trennen Sie Ihren Abfall. Die unterschiedlichen Abfallcontainer sind farblich gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Website der städtischen Abfallwirtschaft Magdeburg und Wernigerode.
NICHT in die Toilette gehören:Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste.
Bitte entsorgen sie den Müll in der dafür vorgesehenen Tonne. |
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RestmüllToilettenartikel, Zahnbürsten, Asche und Zigaretten, schmutziges Papier wie Taschentücher, Tapete, Stifte, Arzneimittel, Geschirr, Spiegel, beschichtetes Papier, Bilder, Fotos, zerschlissene Kleidung, Lumpen, Staubsaugerbeutel usw.
Feuchtes Toilettenpapier, Reinigungstücher, flüssige und feste Medikamente, Farben und Lacke, Chemikalien, Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen, Öle, Fette und Speisereste gehören in den Hausmüll und dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. |
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BiomüllKüchenabfälle wie Obst, Gemüse und Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel, Küchenpapier, Eierkartons, zersetzte oder verschimmelte organische Reste wie Brot, Fleisch, Wurst oder Käse, Speisereste
Bitte KEINE Plastikbeutel/-säcke verwenden. Der Biomüll wird dann nicht mitgenommen und kann Ungeziefer anlocken. |
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LeichtverpackungenAlle Verpackungen mit dem grünen Recycling-Logo, |
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PapierZeitungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Kataloge,Magazine, Broschüren, Verpackungspapier, Kartons und Bücher, Bitte Kartons so glätten, dass sie nicht viel Platz in der Tonne einnehmen.
Folgende Dinge gehören NICHT in die Papiertonne: Tetra®Paks » gelbe Tonne Fotos » schwarze Tonne |
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GlasRestentleerte pfandfreie Glasflaschen und Glasverpackungen, Konservengläser wie Marmeladengläser, Einmachgläser, Flakons, … getrennt nach Farben (grünes, braunes, weißes Glas; blaues Glas Pfandflaschen sind extra gekennzeichnet und können im Einzellhandel zurückgegeben werden. Geschirr und Porzellan gehören in die schwarze Tonne (Restmüll).
Standorte der Glascontainer: UniCampus: zwischen WH 2 & 3, vor WH 9 Fermersleber Weg/Mediziner Campus: Fermersleber Weg 44 (Einfahrt zum Klinikum) Breitscheidstraße/Campus Herrenkrug: Straßenbahnhaltestelle „Fachhochschule“ der MVB Campus Zschokkestraße: Breiter Weg 111 (neben der Stadtbibliothek) Wernigerode: An der Mensa Der Glascontainer von Wohnheim 5 liegt etwas außerhalb: Im langen Schlage. |
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SperrmüllMöbel, Teppiche, Kühlschränke, Matratzen, Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Kunststoffmöbel
Bitte stellen Sie die sperrigen Gegenstände nicht einfach in den Hausflur. Sie werden vom Hausmeister nicht automatisch entsorgt! Die Entsorgung durch den Hausmeister kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das unbefugte und unangemeldete Abstellen von Müll wird zur Anzeige gebracht.
Bitte nehmen Sie keine Möbel vom Sperrmüll, da ein Ungezieferbefall möglich ist.
Die Sperrmüllabholung erfolgt nach Terminvereinbarung vom zuständigen Entsorger:
Für den Standort Magdeburg Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof Cracauer Anger
Für den Standort Wernigerode Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi)
Oder direkt zum Entsorger bringen: Wertstoffhof
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Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.