Wohnen-FAQ
Die wichtigsten Fragen & Antworten zu unseren Wohnheimen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
1) Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
2) Ausstattung der Wohnheime und Zimmer
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
3) Wohnheimplatzvergabe
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
4) Ein- und Auszug
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
5) Sonstiges
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.