Sie dürfen in der Regel bis zu 4 Semester im Wohnheim wohnen. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer unserer Hochschuleinrichtungen. Nach Ablauf der 4 Semester haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei triftigen Gründen kann der Mietvertrag maximal um 2 Semester verlängert werden.
Kategorie:
Antragstellung