Das BAföG-Amt darf dich so lange fördern, wie es die Regelstudienzeit deines Studiengangs vorsieht. Überschreitest du die Regelstudienzeit und brauchst weiterhin Förderung? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, z.B. nach einem Auslandssemester, bei Schwangerschaft, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, etc. Lass dich gerne bei uns beraten.
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BAföG