Um Wohngeld zu beantragen, benötigst du eine Ablehnung dem Grunde nach. Diese liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen, BAföG zu erhalten, nicht erfüllt sind (z.B. beim zweiten Bachelor, zweiten Master, Überschreitung Regelstudienzeit etc.). Die Begründung wird im Schreiben deutlich benannt und bedarf einem Antrag. Eine Ablehnung fehlender Mitwirkung oder ein Bescheid mit der Auszahlungssumme von 0,00 € reicht der Wohngeldstelle nicht aus.
Kategorie:
BAföG