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Was muss ich tun, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe und den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?

Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Kann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin. Den Auszugstermin stimmen Sie bitte … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Was kann ich tun, wenn mir nach dem Einzug mein Wohnheimplatz nicht zusagt?

Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen. Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wo bekomme ich den Schlüssel für mein Zimmer?

Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe. Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten. Können Sie nicht zu den … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Kann ich mir ein/mein Zimmer vor dem Einzug ansehen?

Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung.  Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung. … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wann und wie werde ich über die Wohnheimplatzvergabe informiert?

Die konkrete Wohnheimplatzvergabe beginnt ca. vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin. Sobald wir Ihnen einen Wohnheimplatz anbieten können, erhalten Sie ein Angebot, bestehend aus Mietvertrag und weiteren Unterlagen, per E-Mail. Innerhalb der vorgegebenen Frist müssen Sie die abgeforderten Unterlagen und unterschriftpflichtigen Dokumente an uns per Post zurück senden. … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Nach welchen Kriterien erfolgt die Wohnheimplatzvergabe?

Bei der Wohnheimplatzvergabe werden, soweit dies erforderlich ist, Studierende mit Kind, Programmstudenten sowie behinderte oder kranke Bewerber bevorzugt. Bei allen anderen Bewerbern erfolgt die Vergabe in Reihenfolge des Einganges des Antrages.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wie stehen die Chancen, einen Wohnplatz zu erhalten?

Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist zu den Zeiten des Semesterbeginns. Da die Wohnheimplatzvergabe in Reihenfolge des Eingangs der Anträge erfolgt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll (für Studienanfänger gilt: Anträge können maximal 6 Monate vor gewünschtem Einzugstermin eingereicht werden). Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zum Wohnheimplatz anzugeben … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Darf ich mein Zimmer dekorieren und Poster anbringen?

Dem Mieter sind bauliche Änderungen an den Mieträumen untersagt. Poster und Aufkleber müssen vor dem Auszug entfernt werden.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wie und wo kann ich einen Telefonanschluss beantragen?

Ein Telefonanschluss wird vom Studentenwerk nicht gestellt. Bitte wenden Sie sich an einen Telefonanbieter und lassen prüfen, ob für Ihre Adresse ein Telefonanschluss eingerichtet werden kann. Anschließend bekommen Sie einen Termin zur Freischaltung genannt. Diesen Termin teilen Sie uns mit, so dass unser Hausmeister vor Ort ist und die Räumlichkeiten … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage