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Vermietung 1 Tel.: +49 391 67-51549 vermietung1@studentenwerk-magdeburg.de Telefonisch erreichbar: Mo., Di., Do. + Fr. 10:00 – 12:00 Uhr, Di. auch 13:00 – 16:00 Uhr

Publiziert am von Team Wohnen

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Vermietung 2 Tel.: +49 391 67-51550 vermietung2@studentenwerk-magdeburg.de Telefonisch erreichbar: Mo., Di., Do. + Fr. 10:00 – 12:00 Uhr, Di. auch 13:00 – 16:00 Uhr  

Publiziert am von Team Wohnen

Ansprechpartner

Vermietung Vermietung 1 Tel.: +49 391 67-51549 vermietung1@studentenwerk-magdeburg.de   Sprechzeiten: Mo., Di., Do. + Fr. 10:00 – 12:00 Uhr, Di. auch 13:00 – 16:00 Uhr Hausmeister Hausmeister 5 Tel.: +49 3943 659-711 hausmeister5@studentenwerk-magdeburg.de   Sprechzeiten: Mo. + Do. 13:00 – 14:00 Uhr Wohnheimtutor tutor.wh-wer@studentenwerk-magdeburg.de   Sprechzeiten: individuell per E-Mail Notfalldienst … Weiterlesen

Publiziert am von Team Wohnen

Was ist die Förderungshöchstdauer?

Das BAföG-Amt darf dich so lange fördern, wie es die Regelstudienzeit deines Studiengangs vorsieht. Überschreitest du die Regelstudienzeit und brauchst weiterhin Förderung? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, z.B. nach einem Auslandssemester, bei Schwangerschaft, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, etc. Lass dich gerne bei uns beraten.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Bekomme ich Wohngeld?

Studierende haben dann Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Dies trifft zu: wenn die Höchstförderdauer überschritten wurde wenn notwendige Leistungsnachweise nicht erbracht wurden wenn das Studienfach ohne wichtigen Grund gewechselt wurde Erhält der Studierende jedoch deshalb kein BAföG, weil das Einkommen der Eltern … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Welche Versicherungen brauche ich?

Gesetzliche Unfallversicherung Alle Studierenden unterliegen mit der Immatrikulation an einer Hochschule der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Die Versicherungsbeiträge trägt das jeweilige Bundesland. Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium stehen, z. B. Unfälle während Lehrveranstaltungen (einschließlich Pausen), bei Bibliotheksbenutzung, bei Exkursionen, bei Tätigkeiten in der Selbstverwaltung etc., sowie bei sogenannten Wegeunfällen … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Haben Studierende Anspruch auf Sozialgeld/Sozialhilfe?

Seit Einführung des ALG II herrscht zuweilen Verwirrung darüber, wer nach den Regelungen Sozialgeld und Sozialhilfe bekommen kann. Eine kurze zusammenfassende Erläuterung soll deshalb grundsätzlich Klarheit schaffen. ALG II (geregelt im Sozialgesetzbuch II) ist für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bestimmt, sofern sie nicht – wie die meisten Studierenden – von der … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wie funktioniert das Semesterticket?

Das Semesterticket erwerben Studierende der Otto-von-Guericke-Universität, der Hochschule Magdeburg-Stendal, Studienstandort Magdeburg und der Hochschule Harz, Studienstandorte Wernigerode und Halberstadt automatisch bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung an der jeweiligen Hochschule mit dem Bezahlen des Semesterbeitrages. Das Semesterticket in Magdeburg gilt nur auf den Straßenbahn- und Buslinien der MVB im Tages- und … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Ich bekomme während des Studiums ein Kind. Was sollte ich wissen?

Gerade während des Studiums stellt eine Schwangerschaft für die meisten Studentinnen, aber auch für studierende werdende Väter eine echte Herausforderung dar. Unsere SozialBeratung informiert sie u.a. zu den zahlreichen Möglichkeiten der Unterstützung für schwangere Studentinnen: so sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt unter BAföG, besondere Regelungen vor bei ARGE, KOBE etc. … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wann und wie kann ich den Semesterbeitrag/ das Semesterticketanteil zurück bekommen?

Die Konditionen für die Rückerstattung des Semesterbeitrages regelt die gültige Beitragsordnung: Eine Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket ist ausschließlich an Studierende möglich, die aufgrund einer Behinderung/Erkrankung im Besitz eines Ausweises für Schwerbehinderte sind. Diese Studenten nutzen den ÖPNV kostenlos. Vor Beginn des Semesters exmatrikulierte Studierende erhalten den Beitrag für … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage