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Wann habe ich einen Anspruch?
Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §§ 8 und 61 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung und noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination)? Dann bist du wahrscheinlich BAföG-berechtigt. Es gibt jedoch Sonderregelungen, also lass dich gerne bei uns beraten.
Wie beantrage ich elternunabhängiges BAföG?
Wenn du vor deinem Studium insgesamt 6 Jahre eine Ausbildung abgeschlossen hast und voll erwerbstätig warst, du nach dem 18. Lebensjahr bereits 5 Jahre voll erwerbstätig warst oder bei Beginn des Studiums bereits 30 Jahre jung bist, kannst du elternunabhängig gefördert werden. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob … Weiterlesen
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