Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen.
Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; dies kann online über www.rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.
Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft?
Pro Wohngemeinschaft muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer das sein soll, kann die Wohngemeinschaft selbst bestimmen. Alle anderen
Bewohnerinnen und Bewohner, die eventuell auch noch angemeldet sind, können (und sollten!)sich abmelden.
Kann ich von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte befreit werden?
Wenn Sie BAföG beziehen, sind Sie von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Beitragsservices. Weitere Befreiungsgründe sind ebenfalls auf der Internetpräsenz aufgeführt.
Finden keine dieser Gründe bei Ihnen Anwendung, sind Sie verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.