Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Denn die BAföG-Zahlung endet mit der Aufgabe des Studiums, spätestens mit der Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung (nicht mit dem Ende des Semesters).
Es gibt die Möglichkeit, auch dein neues Studium vom ersten Semester an mit BAföG zu fördern, wenn du nach dem 1. bis 4. Fachsemester wechselst. Bei einem späteren Wechsel benötigst du einen unabweisbaren Grund – lass dich dazu von uns beraten.
Kategorie:
BAföG