Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Praktikum machst – egal ob freiwillig oder verpflichtend – musst du das dem BAföG-Amt mitteilen, indem du den Vertrag in Kopie sendest. Dann wird geprüft, ob es eine Vergütung gibt und ob sie angerechnet werden muss.
Beachte, dass bei einem Pflichtpraktikum kein Freibetrag wie bei einem Nebenjob vorliegt.
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BAföG