Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §§ 8 und 61 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung und noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination)? Dann bist du wahrscheinlich BAföG-berechtigt. Es gibt jedoch Sonderregelungen, also lass dich gerne bei uns beraten.
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BAföG