Wer BAföG-Leistungen erhält, hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend die eigene neue Anschrift mitzuteilen. Die schnellste Möglichkeit besteht darin, den neuen Mietvertrag an das Amt für Ausbildungsförderung per BAföG-Digital zu senden.
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BAföG