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Was muss ich tun, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe und den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Kann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin. Den Auszugstermin stimmen Sie bitte … Weiterlesen
Was kann ich tun, wenn mir nach dem Einzug mein Wohnheimplatz nicht zusagt?
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen. Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wo bekomme ich den Schlüssel für mein Zimmer?
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe. Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten. Können Sie nicht zu den … Weiterlesen
Kann ich mir ein/mein Zimmer vor dem Einzug ansehen?
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung. … Weiterlesen
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