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Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?
Sie dürfen in der Regel bis zu 4 Semester im Wohnheim wohnen. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer unserer Hochschuleinrichtungen. Nach Ablauf der 4 Semester haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei triftigen Gründen kann der Mietvertrag maximal um 2 Semester verlängert werden.
Wann kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?
Studienanfänger können einen Antrag auf einen Wohnheimplatz ein Semester vor beabsichtigtem Studienbeginn stellen. Ansonsten gibt es keine festen Fristen.
Wer kann einen Wohnheimantrag stellen?
Antragsberechtigt sind… … zugelassene oder bereits immatrikulierte Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal und Hochschule Harz. … noch nicht immatrikulierte Studienanfänger, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal oder Hochschule Harz ein Studium aufnehmen werden.
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