Blog-Archive

Welche Einkommensnachweise muss ich für meine Eltern/meine Ehepartner einreichen?

Der Einkommensnachweis der Eltern (nur leibliche und Adoptiv-Eltern!, Stiefeltern sind nicht berechnungsrelevant) und des Ehepartners/ der Ehepartnerin muss ein offizieller Nachweis sein. Das sind z.B. der Einkommensteuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung, der Dezember-Gehaltsnachweis, der Rentenbescheid, Nachweise vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Berechnung wird das Einkommen vom vorletzten Jahr benötigt (z.B. von 2022, … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Ich nehme einen Nebenjob auf

Wer BAföG-Leistungen erhält, hat Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört, immer und umgehend den Nebenjob und das erwartete Einkommen im Bewilligungszeitraum zu erklären und an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Ist der BAföG-Rechner sinnvoll?

BAföG selbst zu berechnen, um vorher schon zu wissen, ob sich ein Antrag lohnt, klingt erst einmal sehr gut. Bisher können wir keinen BAföG-Rechner empfehlen, der euch mit allen Facetten durch das umfangreiche Terrain steuert. Die zuverlässigsten BAföG-Rechner sind unsere Mitarbeitenden. Sprecht uns also gern an!

Publiziert am von Mirko A. Stage

Ich gehe ins Pflichtpraktikum

Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Praktikum machst – egal ob freiwillig oder verpflichtend – musst du das dem BAföG-Amt mitteilen, indem du den Vertrag in Kopie sendest. Dann wird geprüft, ob es eine Vergütung gibt und ob sie angerechnet werden muss. Beachte, dass bei einem Pflichtpraktikum kein Freibetrag … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage

Ich schließe mein Studium erfolgreich ab

Dein Förderanspruch endet in dem Monat der letzten Prüfungsleistung, spätestens mit der Bekanntgabe des Bestehens. Teile uns dein bestandenes Studium also unverzüglich mit, damit wir uns mit dir freuen können.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wann zahle ich mein Darlehen zurück?

Die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (Geschenk vom Staat!) und einem Darlehensanteil, der zinslos ist und von dir 5 Jahre nach Regelstudienzeit zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist dieser Darlehensanteil auf 10.010 Euro gedeckelt.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wann habe ich einen Anspruch?

Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §§ 8 und 61 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung und noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination)? Dann bist du wahrscheinlich BAföG-berechtigt. Es gibt jedoch Sonderregelungen, also lass dich gerne bei uns beraten.

Publiziert am von Mirko A. Stage

Wie beantrage ich elternunabhängiges BAföG?

Wenn du vor deinem Studium insgesamt 6 Jahre eine Ausbildung abgeschlossen hast und voll erwerbstätig warst, du nach dem 18. Lebensjahr bereits 5 Jahre voll erwerbstätig warst oder bei Beginn des Studiums bereits 30 Jahre jung bist, kannst du elternunabhängig gefördert werden. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob … Weiterlesen

Publiziert am von Mirko A. Stage