Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert

Studierende in pandemiebedingten Notlagen können Zuschuss auch noch für September beim Studentenwerk Magdeburg beantragen.

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird um einen Monat verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zum 30.09.20 beantragen.

Die Nothilfe kann ausschließlich online beantragt werden unter:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Nicht antragsberechtigt sind Empfänger von anderen pandemiebezogenen Nothilfen.

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, kann diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.

Die Reihenfolge der Antrags-Bearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Achtung: Keine Nachreichung von fehlenden Unterlagen per E-Mail oder Post möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung der Überbrückungshilfe besteht nicht.

 

Im folgenden Video erklären wir Ihnen die Antragsstellung Schritt für Schritt:

Teil 1: Wichtige Hinweise zur Antragsstellung

Teil 2: Login und wichtige Hinweise zu Folgeanträgen

Häufige Fehler, die bisher zu Ablehnungen geführt haben:

  • Kontoauszug endet nicht am Vortag des Antrags, sondern früher, z. B. am Monatsanfang. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen.
  • Kontoauszug zeigt Überweisungen in relevantem Umfang auf bzw. von einem Nebenkonto, entsprechende Unterlagen des Nebenkontos (auch: Paypal) werden aber nicht eingereicht. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen. 
  • Selbsterklärung spricht von Jobverlust/nicht erfolgter Verlängerung eines Jobs, die Unterlagen reichen nicht weit genug zurück, um entsprechende Lohneingänge vor der Pandemie aufzuzeigen (wenigstens Februar). Ein Kündigungsschreiben ist nicht beigefügt. Ablehnungsgrund: Pandemiebedingte Notlage nicht nachgewiesen. 
  • Auf dem Kontoauszug ist kein Name und keine IBAN zu erkennen, das Konto kann also nicht eindeutig zugeordnet werden. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen.

 

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