Studienfinanzierung 2013: Das ändert sich bei Minijob, BAföG, GEZ & Co

  • Grafik BAföG Studium GeldVerdienstgrenzen angehoben: Minijobs auf 450 Euro, Midijobs auf 850 Euro
  • Beim BAföG bleibt die Einkommensgrenze für Nebenjobs unverändert
  • Rundfunkgebühr wird -beitrag: BAföG-Geförderte können Befreiung weiterhin beantragen
  • Unisex-Tarif: Keine Auswirkungen für Studierende in gesetzlichen Krankenversicherungen
  • KfW-Studienkredit neu bis 44 sowie für Zweit-, Teilzeit-, Master-Studiengänge und Promotionen

Studierende in Mini- und Midi-Jobs können ab 2013 jeweils 50 Euro im Monat mehr verdienen. Beziehen sie aber gleichzeitig BAföG, sollten sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich beachten, sonst wird der BAföG-Zuschuss gekürzt. Der neue Rundfunkbeitrag gilt selbstredend auch für Studierende, allerdings können BAföG-Geförderte befreit werden. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam.

Die Organisation, die sich für die sozialen Interessen der rund 2,5 Millionen Studierenden in Deutschland einsetzt, hat die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen für Studierende für das kommende Jahr zusammengestellt.

Mehr bei Minijob und Midijob

Neue Grenzwerte bei den so genannten Mini- und Midi-Jobs. Der Mini-Job heißt ab 2013 nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat; der Midi-Job wurde auf 850 Euro erhöht. Aber Achtung: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst; wer BAföG erhält, darf weiterhin rund 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Sprich: Wenn BAföG-Beziehern, die künftige Mini-Job-Grenze voll ausschöpfen und fortan 450 Euro verdienen, wird die Ausbildungsförderung dennoch anteilig gekürzt. Und: Für Mini- und Midi-Jobs gilt ab 2013 die Rentenversicherungspflicht.

Rundfunkbeitragspflicht nun für Haushalte

Im neuen Jahr muss man sich von der alten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verabschieden, die fortan als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmieren wird. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat, der pauschal pro Haushalt erhoben wird. BAföG-geförderte Studierenden können sich, wie bisher, auf Antrag davon befreien lassen.

Unisex-Tarife in der Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2013 gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, ändert sich nichts. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: Männer sollten mit einem Anstieg ihrer Tarife rechnen, Studentinnen könnten in Zukunft weniger bezahlen.

KfW-Studienkredit bis 44

Ab 2013 können Studierende auch für ein Zweitstudium, Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudiengänge sowie Promotionen einen Studienkredit der halbstaatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Außerdem wurde die Altersgrenze von 34 auf 44 Jahre angehoben.

Weitere Änderungen, unter anderem zur Pflegeversicherung und zum Unterhaltsrecht, auf der Internet-Plattform „studis online“:

http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1472-jahresausblick-2013.php

 

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