Staatlich geförderter, bezahlbarer Wohnraum für Studierende: Länder mühen sich, Bund muss mit ins Boot

  • Logo Deutsches StudentenwerkDeutsches Studentenwerk (DSW) mit neuer Übersicht der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in Deutschland
  • Aktuell zwar rund 11.000 Plätze in Bau oder geplant, doch bundesweite Versorgungsquote rutscht unter 10%
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Länder sind zum Teil aktiv, aber der Bund muss sich nun an der Förderung beteiligen“
  • Meyer auf der Heyde: „Bund und Länder müssen Studentenwerke fördern für zusätzliche, bezahlbare Wohnheimplätze und Sanierung der älteren Wohnheime“

Auch wenn die Studentenwerke in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen mit unterschiedlicher staatlicher Unterstützung dieser Länder neue Wohnheimplätze für Studierende bauen, kann der Bedarf an bezahlbarem, studierendengerechtem Wohnraum nicht gedeckt werden. Die Länder sind daher bei der Förderung des Studentenwohnheimbaus dringend auf Unterstützung vom Bund angewiesen.

Das fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 58 Studentenwerke. In einer neuen Broschüre gibt der Verband zum Beginn des Wintersemesters 2014/2015 eine Übersicht, wie viele öffentlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende es in Deutschland gibt und wie viele derzeit in den einzelnen Bundesländern gebaut werden.

Obwohl derzeit mehr als 11.000 Plätze in Bau oder geplant sind, rutscht gemäß den DSW-Angaben die bundesweite Versorgungsquote von öffentlich geförderten Wohnheimplätze in Relation zur Zahl der Studierenden auf weniger als 10% – das ist der tiefste Wert seit 1991.

„Wir würdigen ausdrücklich die Bemühungen der aktuell neun Bundesländer, die inzwischen den Studentenwohnheimbau über Zuschüsse, Förder- oder Darlehensprogramme unterstützen“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Aber der Bund muss dringend mit ins Boot und den Studentenwohnheimbau bei den Studentenwerken mit Zuschüssen fördern, damit die Studentenwerke zusätzliche, für Studierende bezahlbare Plätze schaffen können.“

„Solche Bund-Länder-Programme gab es in den 1970er und 1990er Jahren“, erläutert Meyer auf der Heyde. „Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein verfassungsrechtlich möglicher Weg.“

„Und die Studentenwerke benötigen ebenso staatliche Förderung, um ältere Wohnheime so sanieren zu können, dass danach sozialverträgliche, von Studierenden bezahlbare Mieten auf dem Niveau der BAföG-Wohnkostenpauschale möglich sind. Für Sanierung und Neubau gilt: Nur mit staatlicher Förderung sind bezahlbare Mieten für Studierende realisierbar“, so Meyer auf der Heyde.

 

Die DSW-Publikation „Wohnraum für Studierende, Statistische Übersicht 2014“ online:

https://www.studentenwerke.de/de/content/wohnraum-fuer-studierende

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