Freitags-Special Käseschnitzel

Nachkochen und Genießen!

Wir hoffen, dass wir unsere Mensen in Kürze wieder für sie öffnen können – bis dahin möchten wir mit unserem Käseschnitzel-Rezept für ein wenig Mensa Feeling sorgen.

Käseschnitzel mit Tomatensoße und Nudeln

Rezept für 2 Personen

Käseschnitzel

300 g Edamerkäse am Stück, in 2 Scheiben mit je 150 g geschnitten

2 Eier

50 g Weizenmehl

100 g Semmelbrösel

50 ml Rapsöl

Pfeffer, etwas Paprikapulver edelsüß

Die zerschlagenen Eier mit Pfeffer und Paprikapulver würzen und verrühren. Die Scheiben Edamerkäse zuerst in Mehl, danach in der Eiermasse und danach in den Semmelbrösel wenden. Die Panade beidseitig fest andrücken. Danach nochmals den Käse in die Eiermasse geben, danach in den Semmelbröseln wenden und abschließend nochmals fest andrücken. Die doppelt panierten Käseschnitzel in dem Rapsöl beidseitig knusprig braten. Die doppelte Panade sollte beim Braten vor dem Auslaufen des geschmolzenen Käses schützen.

Tomatensoße

20 ml Olivenöl

20 g Weizenmehl

1 kleine Zwiebel in Würfel geschnitten

1 Knoblauchzehe fein gehackt

ein paar Blätter Basilikum fein geschnitten

Salz, Pfeffer, etwas getrockneten Oregano, Zucker (nach Geschmack)

2 Esslöffel Tomatenmark

1 kleine Dosen Pizzatomaten (gehackte Dosentomaten) mit ca. 400 ml

Die Zwiebelwürfel und den Knoblauch in Olivenöl glasig schwitzen. Danach das Tomatenmark zugeben und kurz mit anschwitzen. Danach mit Mehl bestäuben, gut durchrühren und weiterschwitzen. Anschließend mit 100ml kaltem Wasser ablöschen, danach die Pizzatomaten zufügen und unter Rühren aufkochen lassen. Mit Salz, Pfeffer, Zucker, Oregano und Basilikum würzen.

Spirelli

250 g Spiralnudeln Fusilli in Salzwasser bissfest kochen

Viel Spaß beim Nachkochen und lassen sie es sich schmecken.

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Unsere Rechtsberatung ist telefonisch für Sie da

Bis auf Weiteres ausschließlich telefonische Beratung

Das Sommersemester 2020 ist keins wie jedes andere. Das Studium findet fast ausnahmslos online statt. Auch die Rechtsberatung am Studienort Magdeburg trägt der besonderen Situation – im Zusammenhang mit dem  Corona-Virus – Rechnung.  Das Studentenwerk bietet Ihnen natürlich weiterhin die Möglichkeit, sich bei Beratungsbedarf an Rechtsanwalt Ingo Lück zu wenden. Allerdings ausschließlich kontaktlos. Melden Sie sich also jeweils vom ersten bis zum vierten Mittwoch des Monats zwischen 15 und 17 Uhr telefonisch beim Anwalt zur Abklärung der weiteren Verfahrensweise unter  Tel.: 0391/ 69 66 88 44.

Link zur Kanzlei: hier

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Neues Team nimmt Arbeit auf: PsychoSoziale StudierendenBeratung hilft bei Herausforderungen im Studienalltag

Das Studierendenleben kann sehr herausfordernd sein. Motivationstiefs, Überforderungsgefühle, Schwierigkeiten in der Beziehung, Prüfungs- oder Zukunftsängste, Probleme mit Drogen, Erfahrungen mit Gewalt oder andere Themen können Studierende in Situationen bringen, die fachkundigen Rat und individuelle Unterstützung benötigen.

Um einen noch besseren Rückhalt beim Meistern von Krisensituation zu bieten, hat das Studentenwerk Magdeburg zum 1. April 2020 die PsychoSoziale StudierendenBeratung (PSB) neu aufgestellt – in enger Zusammenarbeit mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Medizinischen Fakultät am Universitätsklinikum Magdeburg AöR.

Diplom-Psychologin Mareen Eisenblätter hat zum 1. April 2020 die Leitung übernommen. Auch wenn der Aufbau des zukünftig vierköpfigen Teams erst beginnt, steht das Beratungsangebot bereits allen Studierenden, aber auch allen Hochschulmitarbeiter*innen zur Verfügung.

„Die ursprünglich geplanten Kurs- und Gruppenangebote sowie die persönlichen Beratungen im direkten Kontakt mussten aufgrund der aktuellen Pandemielage vorerst ausgesetzt werden. Dennoch stehen wir allen zur Seite, die Unterstützung benötigen. Dabei sind wir nicht nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar, sondern können erstmals auch per Chat direkt und anonym angesprochen werden“, umreißt Eisenblätter die aktuelle Situation.

Bereits am 16. März hatte das Studentenwerk Magdeburg mit dem Start einer Chat-Beratung schnell und unbürokratisch auf die Einschränkungen durch die Corona-Krise reagiert. Seitdem stehen die Teams der Infopoints von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr online zur Verfügung und werden von Mitarbeiter*innen der Fachbereiche Wohnheime, BAföG, Soziales, Internationales und Kultur unterstützt.

Dieses Team wird nun auch durch die PsychoSoziale StudierendenBeratung (PSB) verstärkt. Anonym und streng vertraulich ist hier innerhalb der Sprechzeiten eine direkte Beratung in Belastungssituationen möglich. Darüber hinaus können individuelle Beratungstermine vereinbart und weitere Beratungsstellen und Ansprechpartner*innen vermittelt werden.

Die Beratungsräume auf dem Campus Pfälzer Straße der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Gebäude 18, Raum 204) und dem Campus Herrenkrug der Hochschule Magdeburg-Stendal (Haus 1, Raum 2.18) können aktuell leider nicht persönlich besucht werden. Trotzdem ist die PSB aktuell wie folgt erreichbar:

E-Mail:
psb@studentenwerk-magdeburg.de

Telefon:
0391 / 67 -51 553

Chat:
www.studentenwerk-magdeburg.de/chat/

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 11:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr

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Immatrikulationsbescheinigung als Fahrkarte im ÖPNV

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist aktuell die Validierung des Studentenausweises nur sehr eingeschränkt möglich. Das Studentenwerk Magdeburg und die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG haben daher vereinbart, dass für den Zeitraum der Einschränkung auch die Immatrikulationsbescheinigung in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass als Legitimation in den Verkehrsmitteln der MVB akzeptiert wird. Stephan Manthey von den Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG teilt dazu mit: “Wir werden unser Kontrollpersonal darauf hinweisen, dass diese beiden Dokumente in Verbindung auch anstelle des validierten Studentenausweis als Fahrausweis gelten. Diese Regelung gilt so lange, bis die Präsenzlehrveranstaltungen wieder aufgenommen werden.”

Diese Regelung gilt nur für Studierende in Magdeburg und nur für das Sommersemester 2020. Für Studierende im Harz arbeiten wir ebenfalls bereits an einer Lösung.

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Weniger Elternunterhalt, Nebenjob weg? BAföG-Antrag stellen!

Deutsches Studentenwerk (DSW) mit Tipps für Studierende in finanziellen Nöten:

• Elternunterhalt bricht weg wegen Kurzarbeit oder Jobverlust der Eltern: BAföG-Aktualisierungsantrag stellen

• Bisher auf BAföG verzichtet, nun ist der Nebenjob weg? BAföG-Antrag stellen

• Gesundheitswesen, Einzelhandel, Landwirtschaft: Neue Job-Chancen für Studierende, Online-Jobbörsen checken

Berlin, 25. März 2020. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat Tipps für Studierenden, deren finanzielle Lage sich wegen der Corona-Pandemie verschlechtert.

 

• BAföG-geförderte Studierende: Wenn die Eltern dieser Studierenden wegen Jobverlusts oder Kurzarbeit weniger oder keinen Elternunterhalt mehr leisten können, sei ein sogenannter BAföG-Aktualisierungsantrag ratsam, so Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks: „Dann wird das aktuell niedrigere Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, und nicht mehr dasjenige des vorletzten Kalenderjahrs. Die Chancen, mehr BAföG zu bekommen, steigen erheblich.“

 

• Jobbende Studierende, die bisher kein BAföG beantragt haben: „Wenn der Nebenjob nun komplett wegbricht, kann ein BAföG-Antrag eine gute Alternative sein“, so Meyer auf der Heyde, „gerade für Studierende, die bisher lieber gejobbt haben, als eine vermeintlich geringe BAföG-Förderung abzurufen.“

 

• Neuer Nebenjob: „Im Gesundheitswesen, im Einzelhandel und in der Landwirtschaft werden gerade händeringend Studierende gesucht, die bereit sind, mitanzupacken. Es lohnt sich absolut, die einschlägigen Online-Jobbörsen zu konsultieren“, so Meyer auf der Heyde.

 

Nützliche Links:

BAföG-Aktualisierungsantrag:

www.bafög.de/de/einkommensaktualisierung-197.php

Elektronischer BAföG-Antrag:

www.bafög.de/de/elektronisch-antragstellung-587.php

Informationen der Bundesregierung zu Corona und BAföG:

https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php

„Jobben in der Corona-Krise“, Tipps des Portals Studis online:

https://www.studis-online.de/Jobben/jobben-in-der-corona-krise.php

neues Online-Jobportal für die Landwirtschaft:

https://www.daslandhilft.de/

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Corona-Pandemie: Deutsches Studentenwerk schlägt Maßnahmen für Studierende in Notlagen vor

Berlin, 23. März 2020. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) anerkennt ausdrücklich, wie schnell und umfassend die Regierungen von Bund und Ländern Hilfspakete zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, Beschäftigte, soziale Einrichtungen und viele weitere Betroffene einleiten. Um wirtschaftliche und finanzielle Notlagen für die Studierenden in Deutschland wegen der Corona-Pandemie abzuwenden oder zumindest abzumildern, schlägt das DSW eine Reihe von Maßnahmen vor, so vor allem einen Studienfonds von Bund und Ländern, mit welchem Studierenden in finanziellen Notlagen unbürokratisch geholfen wird.

Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar 75%, wie aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervorgeht.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Fallen jetzt die Erwerbsmöglichkeiten für Studierende weg, stellt sie das vor erhebliche finanzielle Problem, zumal jobbende Studierende in der Regel kein Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesregierung, aber auch die Bundesländer, sind jetzt gefordert, zum Wohle der Studierenden rasch und unbürokratisch zu handeln – so wie sie es angesichts der Pandemie bereits tun.“

Diese Maßnahmen schlägt das Deutsche Studentenwerk vor:

  • von Bund und Ländern einen Studienfonds, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen
  • dass aufgrund von voraussichtlich nur schwer oder nicht zu erbringender Studienleistungen im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit und die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängert werden
  • dass Einkommen, die die Studierenden nun bei der Pandemiebekämpfung erzielen, etwa als medizinische Hilfskräfte, nicht aufs BAföG angerechnet werden
  • ein Aussetzungen des Finanzierungsnachweises, den ausländische Studierende beibringen müssen, für die Dauer der Pandemie
  • Bürgschaften der Bundesländer als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen der Studenten- und Studierendenwerke, damit diese Mittel an notleidende Studierende auch ohne Bürgen ausschütten können
  • Liquiditätshilfen von Ländern und Kommunen für die Studenten-/Studierendenwerke, die mit massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen haben.

Meyer auf der Heyde: „Die Politik beweist in diesen Tagen, dass sie zu raschem und entschlossenem Handeln fähig ist. Das sollte sie nun auch tun, um die rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland zu unterstützen – erst recht diejenigen, die sich dazu entschließen, nun in Krankenhäusern, Supermärkten oder anderen neuralgischen Bereichen zu jobben und sich so auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“

„Wir brauchen ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Hochschulen und Studentenwerken, damit das deutsche Hochschulsystem aus dieser Krise möglichst stabil hervorgehen und so rasch es die Umstände erlauben, seinen Lehr- und Forschungsbetrieb wiederaufnehmen kann.“

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Verschärfte Maßnahmen gegen den Corona-Virus

Sachsen-​Anhalt erlässt verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ausgangsbeschränkung anlässlich der COVID-19 Pandemie

Seit dem 23.03. gelten bundesweite verschärfte Maßnahmen zur deutlich abzuflachen der Infektionskurve.  Die Zeit drängt. Es geht um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.

Daher appelliert das Studentenwerk Magdeburg an alle Studierende

Abstandhalten!

Bleibt zu Hause! 

>>Ausführliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2020<<<

 


Saxony-Anhalt enacts tighter restrictions on contact: Restriction of exit on the occasion of the COVID-19 pandemic

Since 23.03.2020, stricter measures have been in force nationwide to significantly flatten the infection curve.  Time is pressing. The health and life of the citizens in our country is at stake.

1. everyone is urged to reduce physical and social contact with other people outside the members of their own household to an absolutely necessary minimum. Wherever possible, a minimum distance between two people of 1.5 metres should be maintained. Leaving one’s own home is only permitted if there are good reasons.

2. the stay in public space is only permitted alone, with another person not living in the household or in the circle of the members of the own household.

Therefore the Studentenwerk Magdeburg appeals to all students

Keep your distance!

Stay at home

 

 

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Mensen & Cafeterien bleiben bis auf Weiteres geschlossen. / Canteens & Cafeterias will be closed until further notice.

Entsprechend § 16 Absatz 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (5. SARS-CoV-2-EindV) sind ab 18. März 2020 bis auf Weiteres alle Einrichtungen der Hochschulgastronomie – also alle Mensen und Cafeterien – des Studentenwerkes Magdeburg geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte ausschließlich unseren Chat unter https://www.studentenwerk-magdeburg.de/chat/
Beachten Sie auch unsere Informationen unter https://www.studentenwerk-magdeburg.de/corona/

 

In accordance with § 16 paragraph 2 of the Ordinance on Measures to Contain the Spread of the Novel Coronavirus SARS-CoV-2 in Saxony-Anhalt (5th SARS-CoV-2-EindV), all university catering facilities – i.e. all refectories and cafeterias – of the Studentenwerk Magdeburg will be closed from 18 March 2020 until further notice. We ask for your attention.

For inquiries, please use our chat only at https://www.studentenwerk-magdeburg.de/chat/

Please also refer to our information under https://www.studentenwerk-magdeburg.de/en/corona/

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Beratungsangebote des Studentenwerks Magdeburg ab sofort per Chat verfügbar!

Alle Beratungsangebote des Studentenwerks Magdeburg werden ab sofort direkt per Chat angeboten. Die Teams der Infopoints und Soziales & Beratung stehen von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr per Live-Chat zur Verfügung.

Der Chat ist unter https://www.studentenwerk-magdeburg.de/chat/ erreichbar.

Aufgrund der aktuellen Situation entfallen in sämtlichen Beratungsstellen die persönlichen Sprech- und Servicezeiten. Dies betrifft das Amt für Ausbildungsförderung, die Wohnheimverwaltung, die Infopoints, die Sozialberatung und die Psychsoziale Beratung (PSB). Alle Studierenden werden darum gebeten, ihre Belange vorranging per Chat, wenn nicht anders möglich über den telefonischen Weg oder per Mail zu regeln.

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Corona-Pandemie: Semester-Verschiebungen dürfen nicht zu BAföG-Ausfall führen

Deutsches Studentenwerk (DSW) fordert bundesweit BAföG-unschädliche Regelungen beim Verschieben des Sommersemester-Starts
Lösung für bereits Geförderte: Semesterstart-Verschiebung ist offiziell „vorlesungsfreie Zeit“
Lösung für Erstsemester und Master-Beginner/-innen: Bundesregierung muss Kulanz-Lösung anweisen
 

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) appelliert an die Bundesländer, an die Hochschulen und an das fürs BAföG verantwortliche Bundesministerium für Bildung und Forschung, mögliche Verschiebungen des Vorlesungsbeginns im Sommersemester 2020 so zu gestalten, dass die Studierenden mit BAföG keine Probleme haben.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt:

„Die Zeitverschiebung bis zum tatsächlichen Start des Sommersemesters 2020 muss verbindlich und offiziell als ‚vorlesungsfreie Zeit‘ deklariert werden. Denn während der vorlesungsfreien Zeit läuft die BAföG-Förderung weiter. So wird sichergestellt, dass die bereits geförderten Studierenden nicht in ein finanzielles Loch fallen, sondern ihr BAföG lückenlos weiterbeziehen.

Schwieriger ist es für die Studienanfängerinnen und -anfänger sowie diejenigen, die ihr Master-Studium beginnen. Das BAföG kann erst ab Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums ausbezahlt werden. Hier muss die Bundesregierung eine Kulanz-Lösung anweisen.

Mit einer Pandemie hat der Gesetzgeber beim BAföG nicht gerechnet. Diese Regelungslücke muss nun verfassungsgemäß und zum Wohl der Studierenden interpretiert werden. Die Studierenden dürfen keine Finanzierungsschwierigkeiten bekommen; denn sie müssen ja zum Beispiel bereits ab dem bisher geplanten Semesterstart Miete bezahlen.

Die meisten Menschen haben berechtigter Weise derzeit ganz andere Sorgen, und das Sommersemester 2020 wird voraussichtlich für alle Studierenden kein besonders leichtes. Dessen ungeachtet kann aber mit diesen beiden Lösungen den Studierenden Sicherheit gegeben werden.“

 

 

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