BAföG und Corona: Rückwirkende Antragstellung noch bis 30.04.2021 möglich / Förderhöchstdauer verlängert

Auf Grundlage eines Erlasses des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist es einmalig möglich, rückwirkend ab Beginn des Wintersemesters 2020/2021 mit BAföG gefördert zu werden, obwohl die Förderungshöchstdauer zum Ende des Sommersemesters 2020 endete.

Eine Antragstellung ist für Studierende, die für das Wintersemester 2020/21 noch keinen Folgeantrag gestellt haben, ausnahmsweise rückwirkend zum Oktober 2020 möglich. Wenn Sie zur oben genannten Gruppe gehören, noch keinen Antrag gestellt haben und rückwirkend Ausbildungsförderung beantragen möchten, lassen Sie Ihren BAföG Anspruch dahingehend prüfen und reichen Sie den Antrag bitte innerhalb einer Frist bis zum 30.04.2021 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Magdeburg ein! Nach Fristende eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Schon im Februar hatte das Land Sachsen-Anhalt erklärt, wie bereits für das Sommersemester 2020 auch für das Wintersemester 2020/21 die Regelstudienzeit zu verlängern. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Angesichts der zum Jahresende 2020 noch einmal verschärften Corona-Einschränkungen kann trotz erheblicher Anstrengungen der Hochschulen zur Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsangebots von einem normalen Wintersemester keine Rede sein. Wir stehen daher zu unserem Versprechen, dass eine durch die Corona-Pandemie verlängerte Studienzeit nicht zu Lasten der Studierenden gehen darf. Deshalb wird die Regelstudienzeit nochmals um ein Semester erhöht. Dadurch erhalten alle BAföG-Empfänger ein Stück weit finanzielle Sicherheit sowie die Hochschulen und BAföG-Ämter Klarheit und Rechtsicherheit.“

Weitere Informationen:

https://mw.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/regelstudienzeit-wird-auch-fuers-wintersemester-202021-verlaengert-willingmann-finanzielle-sicher/

https://www.bmbf.de/de/karliczek-keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-11122.html

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Corona-Selbsttests für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Heute teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in einer Pressemitteilung mit, dass ab der kommenden Woche den Kindereinrichtungen Sachsen-Anhalts bis Ostern mehr als 300.000 Corona-Selbsttests für Kinder zur Verfügung gestellt werden, damit die Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen weitergeführt werden kann.

Die Leiterin der KiTa CampusKids, Kerstin Schmidt, erhielt für die 70 Kinder der Einrichtung des Studentenwerks ebenfalls eine Ankündigung zur Lieferung von Tests. Die Tests sollen den Eltern Ende der Woche ausgehändigt werden, damit dann am Sonntag Abend oder Montag Morgen getestet werden kann.

Das Ministerium stellt folgende Informationen für die Eltern bereit:

Elternbrief_2021_03_19

Beijing Hotgen Antigentest Bedienungsanleitung DE

BBE-MPR-HTLT-Novel-Hotgen_Antigen-Test

 

Die Testungen für Erzieherinnen werden bereits seit Anfang März in der KiTa CampusKids auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Fortführung der Testmöglichkeit für MitarbeiterInnen von Betreuungseinrichtungen werden auch nach Ostern fortgesetzt.

 

Link zur Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration:
https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/news/corona-selbsttests-fuer-kinder-in-kindertageseinrichtungen/

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BMBF verlängert Zuschuss für Studierende in Notlagen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Studierendenwerke vereinbaren nahtlose Fortsetzung im Sommersemester 2021: Gemeinsame Pressemitteilung BMBF und Deutsches Studentenwerk (DSW)

Berlin, 19. März 2021. Die Folgen der Corona-Pandemie sind auch im studentischen Alltag deutlich zu spüren. Besonders trifft es Studierende, die auf Einkünfte aus Nebenjobs angewiesen sind. Durch die vielen Schließungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ist vielen von ihnen eine wichtige Möglichkeit zur Finanzierung ihres Studiums weggebrochen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben daher vereinbart, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten. Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind online möglich.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Ich erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz persönliche Situation schildern. Diese Sorgen und Ängste nehme ich ernst. Mir ist wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen muss, weil eigene Verdienstmöglichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat. Deshalb ist es wichtig, dass die Überbrückungshilfe jetzt nahtlos auch über das gesamte Sommersemester 2021 als Unterstützung für Studierende angeboten wird.

Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Studentenwerke für ihren kräftezehrenden Einsatzvor Ort, die weiterhin die Umsetzung übernehmen. Ihr Engagement macht es möglich, dass die Unterstützung bei Studierenden in pandemiebedingten Notlagen ankommt.

Wir wissen aber auch, dass es viele Studierende gibt, die keine Leistungen nach dem normalen BAföG beziehen, obwohl sie dazu berechtigt sind. Hier werbe ich bei Studierenden dafür, zunächst einen regulären Antrag auf BAföG zu stellen.“

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:

„Die Studenten- und Studierendenwerke stehen auch im Sommersemester 2021 bereit, Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Die Studierendenwerke helfen, und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studenten- und Studierendenwerke.“

Hintergrund:

Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen seit Juni 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk online beantragen. Diese Hilfe wird nahtlos auch für das gesamte Sommersemester 2021 angeboten. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.

Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/

Die Regelungen wurden im engen Austausch mit dem Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) an die erweiterte Laufzeit angepasst. Die bewährten Grundpfeiler bei der Zuschussbeantragung bleiben, insbesondere die seit Wintersemester 2020/2021 geltenden Erleichterungen. Diese betreffen vor allem drei Bereiche:

1.      eine verkürzte Dokumentation der Kontobewegungen,

2.      die Anpassung des aktuellen Nachweises einer pandemiebedingten Notlage eröffnet Studierenden den Zugang zu den Zuschüssen, die aktuell keinen Nebenjob finden können und

3.      die erweiterte Zulassung von Eigenerklärungen, wenn schriftliche Unterlagen in Corona-Zeiten nicht vorgelegt werden können.

Für alle März-Anträge gelten die aktuellen Richtlinien fort. Für Anträge ab 1. April gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in enger Abstimmung mit dem DSW in die verschiedenen weiteren Unterstützungsmaterialien aufgenommen, das heißt in die Erläuterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline erreichbar.

Aktuell sind die im Januar und Februar eingegangenen Anträge weitgehend bearbeitet. Rund 75 Prozent der antragstellenden Studierenden konnten in diesem Jahr durch die Zuschüsse unterstützt werden. Damit bieten die Zuschüsse eine bundesweit transparent geregelte und schnelle Unterstützung in akuten pandemiebedingten Notlagen.

Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW, der noch bis Jahresende für Kreditnehmende zinsfrei gestellt wurde. Der Studienkredit ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

·        deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,

·        Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,

·        EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,

·        Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,

·        Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

·        Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

Flankierend hat der Bund sichergestellt, dass die BAföG-Geförderten keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Wenn pandemiebedingte Verzögerungen im Studienverlauf eingetreten sind, wird für eine entsprechend längere Zeit auch über die Förderungshöchstdauer hinaus geleitstet. Soweit Bundesländer während der Pandemie ein oder mehrere Semester nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen, wird dies im BAföG nachvollzogen. Zudem wurden im Rahmen der BAföG-Reform von 2019 die Bedarfssätze, der Wohnkostenzuschlag und die Einkommensfreibeträge deutlich angehoben.

 

Weitere Informationen:

FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

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BAföG, studentischer Wohnraum: Deutsches Studentenwerk begrüßt Forderungen der Hochschulrektorenkonferenz

„Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“: Hochschulrektorenkonferenz (HRK) legt zehn Forderungen an Bund und Länder vor
Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt insbesondere die HRK-Forderungen nach einer BAföG-Reform und nach Bund-Länder-Investitionen in Studierendenwohnheime
DSW-Präsident Rolf-Dieter Postlep: „Sehr erfreulich, dass die Hochschulen die Relevanz der sozialen Infrastruktur betonen“
Postlep: „HRK-Forderungen zum BAföG und studentischem Wohnen so gut wie deckungsgleich mit unseren eigenen“
 

Berlin, 18. März 2021. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke begrüßt die heute Donnerstag, 18. März 2021, von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vorgelegten Forderungen an Bund und Länder ganz ausdrücklich. Besonders erfreut ist das Deutsche Studentenwerk über die beiden HRK-Forderungen, das BAföG zu reformieren und dass Bund und Länder gemeinsam in Studierendenwohnheime investieren müssten.

DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep kommentiert die zehn Forderungen, die die HRK unter dem Titel „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“ veröffentlicht hat:

„Es ist sehr erfreulich, dass die Hochschulrektorenkonferenz mit diesem Papier das Hochschulstudium insgesamt in den Blick nimmt, sowohl die digitalen als auch die analogen bzw. praktischen Rahmenbedingungen für Studierende. Wir als Deutsches Studentenwerk unterstützen die von HRK formulierten Forderungen an Bund und Länder ausdrücklich.

Besonders freut uns, dass die HRK beim BAföG den gleichen Reform- und Anpassungsbedarf sieht, wie wir ihn seit langem gegenüber der Bundesregierung formulieren: Auch die HRK fordert eine Öffnung des BAföG für Teilzeitstudierende, auch die HRK plädiert für eine Verlängerung der Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus, und für einen Notfallmechanismus in Krisenlagen. Diese gewichtige Unterstützung durch die Hochschulen verleiht unserer Forderung nach einer echten BAföG-Reform noch mehr Nachdruck.

In die Klage der HRK über den ‚unzureichenden Ausbaugrad der studentischen Infrastruktur‘ am Beispiel der mangelnden Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum können wir als Deutsches Studentenwerk absolut einstimmen!

Das ist in der Tat ein strukturelles Defizit, auf das wir seit vielen Jahren hinweisen, und deshalb fordern wir gemeinsam mit allen Studenten- und Studierendenwerken einen gemeinsamen Bund-Länder-Hochschul-Sozialpakt fordern, zum Ausbau und zum Erhalt der Wohnheim-Kapazitäten der Studierendenwerke. Wir können die HRK-Forderung, dass Bund und Länder in einem ‚übergreifenden Konzept‘ mit Investitionen den Wohnheim-Bestand erhöhen müssen, nur unterstreichen!“

HRK-Entschließung „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“: Punkt 4 BAföG, Punkt 5 Wohnheime:

https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/entschliessung-gute-rahmenbedingungen-fuer-studium-und-lehre/

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Recharge Mensa Chipcard

Due to the current situation regarding the Coronavirus, the dining halls and other buildings on campus are closed. Therefore, there are currently only a few possibilities to recharge the student cards with new credit, so some students can use the washing machines in the dormitory.

In order to make it possible to recharge student cards, the terminal in the Mensa UniCampus/Foyer and the foyer of the OvGU University Library will be made accessible on the following dates.

Accessibility of the terminal in the Mensa UniCampus Magdeburg:

Monday to Friday 08:00 a.m. – 12:00 p.m.

Recharge by EC card

Accessibility of the terminal in the university library of Otto von Guericke University:

Every Wednesday 03:00 p.m. – 05:00 p.m.

Recharge with cash

Accessibility of the terminal in the Mensa Wernigerode:

Every Wednesday 07:00 a.m. – 02:00 p.m.

Recharge with cash; by EC card from 03.03.2021

The rules for charging at the terminal are as follows:

– Only one person may be on the premises where the terminal is located.

– All necessary precautions must be taken into account by all students who want to make the recharge at the terminal (personal distance minimum 2 meters, etc.).

– Charging is possible in 5-euro steps.

– Only banknotes can be used for the recharge.

– Recharging by EC card is possible at the above-mentioned buildings.

– The maximum credit on the card is 100 euros.

Since at the moment no one can foresee exactly how the situation will develop, we recommend loading the card with more money than usual. Therefore we recommend to calculate exactly how many washes might be needed during a longer period of time and to load the card accordingly.

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Einschränkungen zum Jahreswechsel: Chat offline, Auflademöglichkeiten für Service-Card u.a.

(Englisch Version below) Für die Zeit des Jahreswechsels bitten wir die folgenden Änderungen bei unseren Servicezeiten und -angeboten zu beachten:

Unsere Chat-Beratung ist ab sofort und bis 10. Januar 2021 nicht erreichbar. In dieser Zeit ist es auch nicht möglich, Nachrichten zu hinterlassen. Ab 11. Januar 2021 wird unser Chat wieder zur Verfügung stehen.

Mensa- und Service-Cards können, beispielsweise für die Nutzung der Waschmaschinen in unseren Wohnheimen, in diesem Jahr letztmalig zu folgenden Terminen an den Aufwertern im Foyer der Mensa Herrenkrug Magdeburg und im Foyer der Mensa UniCampus Magdeburg aufgeladen werden:

  • Montag, 21.12.2020 von 8:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag, 22.12.2020 von 8:00 – 12:00 Uhr

Auflademöglichkeiten gibt es in Magdeburg dann wieder ab 07.01.2021. In Wernigerode können die Mensa- und Service-Cards ab 13.01.2021 wieder aufgeladen werden.

Unsere Infopoints und Beratungsstellen sind bis 10. Januar 2021 nicht besetzt.

Das Team der PsychoSoziale StudierendenBeratung ist in Magdeburg ab 7. Januar 2021 wieder für Beratungen per Telefon und per Chat erreichbar. Die nächste telefonische Beratung in Stendal findet am 13. Januar, in Wernigerode findet am 14. Januar 2021 statt.

Auch unsere Mensen und Cafeterien sind, wie bereits angekündigt, geschlossen.

Bewohner in unseren Wohnheimen beachten im Fall von Notfällen bitte die direkten Aushänge in den Wohnheimen.

Die Sachbearbeiter*innen im Amt für Ausbildungsförderung sind vom 23. Dezember 2020 bis 03. Januar 2021 nicht erreichbar.

Auch die Sachbearbeiter*innen, die die Überbrückungshilfe für Studierende bearbeiten, müssen aufgrund bundesweit einheitlicher Regelungen eine Bearbeitungspause einlegen.Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bis kurz vor Heiligabend und dann wieder ab Anfang Januar 2021.


For the turn of the year please note the following changes to our service times and offers:

Our chat advice is not available from now until January 10, 2021. It is also not possible to leave messages during this time. Our chat will be available again from January 11, 2021.

Mensa cards and service cards, for example for the use of the washing machines in our dormitories, can be topped up for the last time this year at the top-ups in the foyer of the Mensa Herrenkrug Magdeburg and in the foyer of the Mensa UniCampus Magdeburg:

  • Monday, December 21, 2020 from 8:00 a.m. to 12:00 p.m.
  • Tuesday, December 22nd, 2020 from 8:00 a.m. to 12:00 p.m.

There will be recharging options in Magdeburg from January 7th, 2021. In Wernigerode, the cafeteria and service cards can be reloaded from January 13th, 2021.

Our info points and counselling centers will not be open until January 10, 2021.

The team of the Psychosocial Counselling for Students will be available in Magdeburg from January 7, 2021 for advice by phone and chat. The next telephone consultation in Stendal will take place on January 13th, in Wernigerode on January 14th, 2021.

As already announced, our canteens and cafeterias are also closed.

In the event of an emergency, residents in our dormitories should refer to the notices posted directly in the dormitories.

The clerks at the Office for Educational Support cannot be reached from December 23, 2020 to January 3, 2021.

The clerks who process the bridging aid for students in pandemic emergencies also have to take a break due to uniform nationwide regulations. Applications will be processed until shortly before Christmas Eve and then again from the beginning of January 2021.

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Änderung des Hochschulgesetzes: Sachsen-Anhalt verlängert Regelstudienzeit um ein Semester / Changes to the University Act: Saxony-Anhalt extends the standard period of study by one semester

(Englisch Version below)

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stellt Sachsen-Anhalt die Weichen für mehr Unterstützung von Studierenden. Damit keine Nachteile aus den pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 erwachsen, wird die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. Als wichtigste Auswirkung verlängert sich dadurch die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen. Zudem erhalten Hochschulen die Möglichkeit, coronabedingt schwächere Prüfungen und Leistungen nicht zu werten bzw. zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. Die dafür notwendige Änderung des Hochschulgesetzes wurde vom Wissenschaftsministerium initiiert und am 15.12.2020 vom Landtag beschlossen.

Neu im Gesetz ist auch, dass derartige Regelungen bei Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen künftig per Verordnung – und damit deutlich schneller als bisher – getroffen werden können. Dadurch könnte das Ministerium die Regelstudienzeit, wenn erforderlich, zeitnah auch für das laufende Wintersemester 2020/2021 verlängern.

Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Änderung des Hochschulgesetzes ist wichtig für Studierende und Hochschulen. Sie gibt BAföG-Empfängern in diesen herausfordernden Zeiten ein Stück weit finanzielle Sicherheit. Zugleich erhalten unsere Hochschulen die Möglichkeit, bei coronabedingt schwächeren Prüfungen und Leistungen noch stärker im Sinne Ihrer Studierenden zu entscheiden. Besonders wichtig ist mir auch, dass wir nun mittels Verordnung schneller und flexibler auf Pandemien oder ähnlich tiefe Einschnitte in den Hochschulbetrieb reagieren können.“


Against the background of the Corona crisis, Saxony-Anhalt is setting the course for more support for students. So that there are no disadvantages from the pandemic-related restrictions in the summer semester 2020, the standard period of study will be increased by one semester. The most important effect is that this increases the maximum funding period for BAföG benefits. In addition, universities are given the opportunity not to evaluate corona-related weaker exams and achievements or to have them repeated to improve grades. The necessary amendment to the Higher Education Act was initiated by the Ministry of Science and passed on December 15, 2020 by the state parliament.

Another new feature of the law is that such regulations can in future be made by ordinance if the pandemic persists or in similar crisis situations – and thus much faster than before. In this way, the ministry could, if necessary, extend the standard period of study for the current 2020/2021 winter semester as soon as possible.

Science Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: “The amendment to the University Act is important for students and universities. It gives BAföG recipients a bit of financial security in these challenging times. At the same time, our universities have the opportunity to make even stronger decisions in the interests of their students in the case of weaker exams and performance due to corona. It is also particularly important to me that we can now react faster and more flexibly to pandemics or similarly deep cuts in university operations by means of ordinances.”

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Schließung unserer Mensen und Notbetrieb in unserer KiTa ab 16. Dezember 2020 / Closure of our canteens and restrictions in our KiTa from December 16, 2020

(English version below)

Aufgrund der am 15. Dezember 2020 veröffentlichten Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-​CoV-2 der Landesregierung Sachsen-Anhalts ergeben sich ab 16. Dezember 2020 folgende Änderungen in unseren Einrichtungen:

Alle Gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerkes Magdeburg bleiben vom 16. Dezember 2020 bis auf weiteres geschlossen.

In der KiTa CampusKids erfolgt ab dem 16.12.2020 bis auf weiteres eine Notbetreuung. Für die Tage von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020 gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Wir gehen davon aus, dass Eltern bei denen mindestens ein Elternteil in dieser Zeit zu Hause ist (Home Office, Elternzeit, Urlaub usw.), ihre Kinder ab dem 16.12.2020 zu Hause betreuen. Ab Montag, dem 21.12.2020 werden nur noch Kinder betreut, bei denen ein Elternteil den sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen angehört. Hierfür wird dann wieder eine Arbeitsbescheinigung notwendig sein.

Wir informieren Sie hier rechtzeitig über mögliche Änderungen ab 1. Februar 2021.


Due to the ninth ordinance on measures to contain the spread of the new coronavirus SARS-CoV-2 of the state government of Saxony-Anhalt, published on December 15, 2020, the following changes will occur in our facilities from December 16, 2020:

All gastronomic facilities of the Studentenwerk Magdeburg will be closed from December 16, 2020 until further notice.

From December 16, 2020 until further notice, there will only be emergency care in the KiTa CampusKids. There is a transition phase for the days from Wednesday, December 16, 2020 to Friday, December 18, 2020. All parents can take care of their children here, if there is no other arrangement within the family. We assume that parents with at least one parent at home during this time (home office, parental leave, vacation, etc.) will look after their children at home from December 16, 2020. From Monday, December 21, 2020, only children with one parent belonging to the so-called systemically relevant professional groups will be looked after. A certificate of employment will then be required for this.

We will inform you here in good time about possible changes from February 1, 2021.

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Mensa Stendal vorübergehend geschlossen

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Pandemie, wird die Mensa Stendal des Studentenwerks Magdeburg, auf dem Campus der Hochschule Magdeburg-Stendal in Stendal, vorübergehend ab  07.12.2020 geschlossen.

Es ist vorgesehen, die Schließung bis zum 08.01.2021 fortzusetzen und Anfang des Jahres erneut zu prüfen, ob eine Öffnung erfolgen kann.

Falls es eine Änderung hierzu geben sollte, werden wir Sie umgehend informieren.

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Weitere coronabedingte Anpassungen der Öffnung unserer hochschulgastronomischen Einrichtungen

Aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie sind leider weitere Anpassungen bei Öffnung unserer gastronomischen Einrichtungen notwendig.

Ab Montag, 23. November 2020 bleiben auch

das PIER 16 Magdeburg,
das Café Herrenkrug und
das Café Stendal

bis auf weiteres geschlossen.

Bereits seit Anfang November geschlossen sind:

Mensa Kellercafé Magdeburg,
Mensa DomCafete Halberstadt,
Mensa Wernigerode,
Café au lait Wernigerode und
Kaffeeklappe Wernigerode

Weiterhin geöffnet bleiben:

Mensa UniCampus Magdeburg
Café Latte im Foyer der Mensa UniCampus Magdeburg
Mensa Herrenkrug Magdeburg
Mensa Stendal

Gäste der Mensa Herrenkrug können die Plätze des Café Herrenkrug in der Mittagszeit als zusätzliche Sitzplätze nutzen. Darüber hinaus wird eine Auswahl der Angebote der Cafés Herrenkrug und Stendal ab sofort an den Speiseausgaben der jeweiligen Mensa angeboten.

Änderungen gibt es auch bei der Möglichkeit des Erwerbs von Mensa-Karten in der Mensa Herrenkrug. Diese können jetzt täglich von Mo. – Fr. von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr am Infopoint in der Mensa Herrenkrug Magdeburg erworben werden.

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