Krankenversicherung für Studierende und Promovierende verbessern

  • Logo Deutsches StudentenwerkForderung: Studentische Krankenversicherung an Konzept des lebenslangen Lernens anpassen
  • Gleicher Zugang für ausländische Studienbewerber/innen, Sicherung gleicher Teilhabe für Studierende mit Beeinträchtigung

 

Die Studentenwerke fordern eine Reform der Krankenversicherung von Studierenden und Promovierenden in Deutschland. Dem Prinzip des Lebenslangen Lernens entsprechend, sollen die Alters- und Semestergrenzen bei der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) abgeschafft werden.

Darüber hinaus soll ausländischen Studienbewerber/innen, die an Kursen zur Erfüllung der Immatrikulationsvoraussetzungen teilnehmen, ein gleicher Zugang wie ausländischen Studierenden gewährt werden.

Auch soll für Studierende mit Beeinträchtigungen, die regelmäßig auf medizinische Leistungen oder Pflege angewiesen sind, über eine Weiterentwicklung der Regelungen eine gleichberechtigte Teilhabe an Auslandsaufenthalten gesichert werden.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt: „Wenn lebenslanges Lernen mit alternierenden Phasen von Studium, Berufstätigkeit, erneutem weiterführenden Studium  oder der Hochschulzugang aus einer vorherigen Berufstätigkeit politisch gewollt sind, dann müssen die Regelungen zur Krankenversicherung folgerichtig angepasst werden.  Ebenso muss die Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigung am Auslandsstudium durch die Übernahme der notwendigen medizinischen Leistungen gesichert sein.“

Auf ihrer Jahresversammlung in Berlin am 3. und 4. Dezember 2014 unter dem Dach des Deutschen Studentenwerks (DSW) verständigten sich die Studentenwerke auf mehrere Reformvorschläge:

  • keine Alters- oder Semestergrenzen mehr für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studierenden
  • ein eigener gesetzlicher Krankenkassentarif für Promovierende ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Möglichkeit des Wechsels von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung auch während des Studiums
  • Aufhebung der Möglichkeit für Krankenkassen, die Vorauszahlung der Beiträge ein halbes Jahr im voraus einzufordern
  • Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherung an die UN-Behindertenrechtskonvention

 

Beschluss der Studentenwerke „Studentische Krankenversicherung reformieren“:

http://www.studentenwerke.de/de/MV2014-5

Dieser Beitrag wurde unter Soziales abgelegt und mit verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.