- Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt Zustimmung der Länder zu Grundgesetzänderung und 25. BAföG-Novelle
- DSW-Präsident Dieter Timmermann: „Jetzt ist für Bund und Länder der Weg frei, die Studierenden stärker zu fördern“
- DSW-Forderungen: regelmäßige BAföG-Erhöhung, Bundesmittel für den Wohnheimbau, frei werdende BAföG-Mittel der Länder in die Studentenwerke
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt, dass nun auch die Bundesländer der 25. BAföG-Novelle sowie der daran gekoppelten Änderung des Grundgesetzes zugestimmt haben. Nun sei für den Bund und die Länder der Weg frei, die Studierenden stärker zu fördern.
DSW-Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann erklärt:
„Mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat haben der Bund und die Länder neuen Handlungsspielraum, um die 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland besser zu unterstützen.
Der Bund hat ab kommendem Jahr die volle Verantwortung für das BAföG. Langwierige Verhandlungen mit 16 Bundesländern gibt es nun keine mehr. Der Bund hat nun die Möglichkeit, das BAföG regelmäßig zu erhöhen. Es dürfen bis zur nächsten BAföG-Erhöhung nicht wieder viele Jahre vergehen.
Ebenso kann der Bund nach der Grundgesetzänderung nun noch besser den Studierendenwohnheimbau zumindest befristet fördern. Wir benötigen dringend bundesweit 25.000 zusätzliche, preisgünstige, staatlich geförderte Wohnheimplätze. Nur mit staatlicher Förderung können die Studentenwerke den dringend benötigten Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten schaffen. Die Wohnungsmärkte in den meisten Hochschulstädten benötigen dringend diese Entlastung.
Und die Länder haben es nun in der Hand, ihre frei werdenden BAföG-Mittel, immerhin 1,17 Milliarden Euro jährlich, auch den Studentenwerken zukommen zu lassen. Es studieren so viele Menschen wie noch nie zuvor. Parallel zum Ausbau der Studienplätze muss endlich auch die soziale Infrastruktur ausgebaut werden. Dafür haben die Länder nun erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung.“