In der Gemeinschaftsverpflegung ist es gemäß der gültigen Lebensmittelinformations-Verordnung vorgeschrieben, Zusatzstoffe und Allergene auszuweisen. Auf den Speiseplänen im Internet, an den Monitoren sowie in den Schauvitrinen werden tagesaktuell die enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe unseres Mittagsangebotes gekennzeichnet. In den Cafeterien können Sie sich mithilfe der Produktausschilderung und der dazugehörigen Speisenkennzeichnungs-Legende zu den kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen informieren.
Das Studentenwerk Magdeburg bezieht die Angaben zur Deklaration aus Produktspezifikationen oder Zutatenverzeichnisse vom Hersteller. Es werden die Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet, die laut Rezeptur direkt als Zutat zugesetzt werden. Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit Kleinstmengen an Zusatzstoffen und Allergene sind rein rechtlich gesehen nicht deklarationspflichtig. Da eine Kreuzkontamination in der Gemeinschaftsverpflegung nie ausgeschlossen werden kann, können Spuren durch das Studentenwerk Magdeburg auch nicht gekennzeichnet werden.