Als Zuschuss zum Essen vergibt das Studentenwerk semesterweise auf Antrag Essenmarken an bedürftige Studierende. Die Essenmarken sind ausschließlich für Studierende vorgesehen, die sich in einer vorübergehenden, nicht selbstverschuldeten Notsituation befinden. Diese Notsituation ist schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Pro Antragsteller werden maximal 40 Essenmarken je Semester vergeben. In der Regel können Freitischmarken 2 Semester in Folge beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich in der Allgemeinen Sozialberatung, in der Mobilen Sozialberatung bzw. in der Beratungsstelle Wernigerode erfolgen. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Studentenwerkes handelt, besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Freitischmarken
- eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- eine schriftliche Antragsbegründung
- ein aktueller Nachweis der eigenen Finanzsituation
Den notwendigen Formantrag finden Sie hier:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Vergabe sozialer Leistungen: