Was sind Freitisch-Marken und wer bekommt sie?

Als Zuschuss zum Essen vergibt das Studentenwerk semesterweise auf Antrag Essenmarken an bedürftige Studierende. Die Essenmarken sind ausschließlich für  Studierende vorgesehen, die sich in einer vorübergehenden, nicht selbstverschuldeten Notsituation befinden. Diese Notsituation ist schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Pro Antragsteller werden maximal 40 Essenmarken je Semester vergeben. In der Regel können Freitischmarken 2 Semester in Folge beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich in der Allgemeinen Sozialberatung, in der Mobilen Sozialberatung bzw. in der Beratungsstelle Wernigerode erfolgen. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Studentenwerkes handelt,  besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Freitischmarken
  • eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
  • eine schriftliche Antragsbegründung
  • ein aktueller Nachweis der eigenen Finanzsituation

Den notwendigen Formantrag finden Sie hier:

  Anlage 1: Antrag für Freitischmarken (142.0 KiB)
Anlage 1 zur Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 30. July 2024

Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Vergabe sozialer Leistungen:

  Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen (113.0 KiB)
Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studentenwerks Magdeburg, Stand: 1. September 2015
Category: Soziales
Bookmark the permalink.