Vergleichsweise wenige Studierende sind in der Lage, ihr Studium ausschließlich über BAföG-Förderung oder den elterlichen Unterhalt zu finanzieren.
Bei den meisten StudentInnen läuft es nicht ohne einen Nebenjob während der Vorlesungszeit oder/und in den Semesterferien.
Die Arbeitsagenturen unterhalten zu diesem Zweck eine studentische Jobvermittlung. Jeder Interessent bekommt dort Informationen, kann sich beraten sowie registrieren lassen.
Eine weitere Möglichkeit einen Job zu finden, bieten die virtuellen „Schwarzen Bretter“ der einzelnen Hochschuleinrichtungen.
Häufig treten aber gerade im Zusammenhang mit dem Thema “Studium und Job” Fragen zu unterschiedlichen Aspekten des Sozialversicherungsrechts auf. Kann es zum Beispiel Probleme mit der studentischen Krankenversicherung geben, wenn gejobbt wird? Was sind geringfügige Tätigkeiten und was ist dabei zu beachten?
Diese und viele andere Fragen, die sich ergeben, können in der Sozialberatung besprochen und geklärt werden.
Weiterführende Informationen und Hinweise finden sie hier: