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Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Der Punkt 8.10 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerkes regelt die Haltung von Haustieren. Hier ist festgelegt, dass der Mieter nicht berechtigt ist, in den Mieträumen ein Tier zu halten. Ausnahmen sind Zierfische in Aquarien und Tiere wie Vögel, Hamster u. ä. in dafür vorgesehenen Käfigen.
Kann ich meine Wohnung innerhalb der Wohnheime wechseln?
Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses … Continue reading
Bin ich von der „Zweitwohnungssteuer“ betroffen?
Die Zweitwohnungssteuer wird nur in Magdeburg und nicht in Wernigerode und Halberstadt erhoben. Ob Sie von der Steuer betroffen sind, hängt von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Magdeburg (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) ab. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Gibt es studentische Initiativen in den Wohnheimen?
Den Studierenden stehen Wohnheimtutoren bezüglich des Wohnalltags helfend zur Seite. Sie geben Hilfe und Unterstützung bei der Lösung der alltäglichen Probleme und können zwischen der Abteilung Wohnheime, den Hausmeistern und den Mietern vermitteln. In Magdeburg gibt es im Wohnheim 9 den InterKultiTreff (IKT). IKUS ist eine interkulturelle Studentenorganisation, die internationale und … Continue reading
Wie sind meine persönlichen Sachen im Wohnheim versichert?
Für die Versicherung Ihres persönlichen Eigentums sind Sie selbst verantwortlich. Evtl. ist eine Mitversicherung über Ihre Eltern gegeben oder Sie müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, damit Sie bei einem eventuellen Schadensfall abgesichert sind. Fahrräder sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Informieren Sie … Continue reading
Wo kann ich eine Beschwerde aufgeben?
Wir sind bestrebt den Bewohnern einen effizienten, effektiven und zuvorkommenden Service zu bieten. Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studentenwerks.
An wen wende ich mich im Falle eines Notfalls?
Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende, an Feiertagen oder zu Schließzeiten des Studentenwerkes können Sie sich an unsere Bereitschaftsdienste wenden. 1. Schäden an der Mietsache für Wohnheime in Magdeburg: Tel.: 0391 – 73836 / Mobil: 0151 – 150 674 11 oder 0151 150 674 33 für Wohnheim in Wernigerode: Mobil: 0152 … Continue reading
Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Wohnheimbewohner verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 € zahlen muss. Wir als Vermieter können den Rundfunkbeitrag mietrechtlich nicht übernehmen. Jeder muss sich eigenständig anmelden und Änderungen seiner … Continue reading
Was muss ich tun, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe und den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?
Der Mietvertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn wir innerhalb der Kündigungszeit den Wohnheimplatz neu vergeben können, erhalten Sie die zu viel gezahlte Miete erstattet.
Kann der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin. Den Auszugstermin stimmen Sie bitte … Continue reading
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