Umzüge innerhalb eines Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim werden auf Antrag bearbeitet. Ein Umzug kann erst stattfinden, wenn dem Mieter eine schriftliche Mietvertragsänderung und der Umzugsschein zugegangen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in der jeweils gültigen Höhe erhoben. Umzüge sind innerhalb von 2 Werktagen zu vollziehen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wird eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung der Mietsache erhoben, in der Regel 1/30 des Mietzinses pro Tag.
Der Einzug und Umzug muss zu den Dienstzeiten der Hausmeister von Montag bis Freitag erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist ein Einzug oder Umzug erst am darauf folgenden Werktag möglich.