Beide müssen einen eigenen Wohnheimantrag stellen. Auf dem Wohnheimantrag wird jeweils an der entsprechenden Stelle der Name desjenigen, mit dem man zusammen wohnen möchte, eingetragen. Wir versuchen, die Wünsche entsprechend zu berücksichtigen, können aber keine 100 %-ige Garantie geben.
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Antragstellung