Welche Einkommensnachweise muss ich für meine Eltern/meine Ehepartner einreichen?

Der Einkommensnachweis der Eltern (nur leibliche und Adoptiv-Eltern!, Stiefeltern sind nicht berechnungsrelevant) und des Ehepartners/ der Ehepartnerin muss ein offizieller Nachweis sein. Das sind z.B. der Einkommensteuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung, der Dezember-Gehaltsnachweis, der Rentenbescheid, Nachweise vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Berechnung wird das Einkommen vom vorletzten Jahr benötigt (z.B. von 2022, wenn du 2024 einen Antrag stellst). Wenn deine Eltern jetzt weniger Einkommen haben als vor 2 Jahren, dann stelle unbedingt einen Aktualisierungsantrag und zwar jederzeit während deines Bewilligungszeitraums. Deine Förderungshöhe wird dann neu berechnet und du erhältst ggf. einen höheren Förderungsbetrag.

Geschwisterkinder sind ebenso sehr wichtig, damit dein Förderungsbetrag möglichst hoch wird! In Formblatt 03 sollen deine Eltern alle Kinder (auch Stief- und Pflegekinder!) eintragen, egal was sie tun und wo sie sind (Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Promotion, FSJ, Aupair oder arbeitslos). Hier ist auch darauf zu achten, dass das Einkommen der Geschwister eine Rolle spielen kann.

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