- Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mutterschutz
- Montag, 19. September 2016, Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- DSW-Stellungnahme: mögliche Probleme in Einzelfällen, möglichst große Flexibilität für schwangere Studierende
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt, dass die Bundesregierung den Mutterschutz auch auf Studentinnen erstrecken will, sieht jedoch in Einzelfällen noch Verbesserungsbedarf. Es geht um Fragen der Studienfinanzierung, der Krankenversicherung und des Nebenjobs.
Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Deutsche Studentenwerk eine unaufgeforderte Stellungnahme abgegeben.
Darin begrüßt der Verband, dass die Bundesregierung einheitliche Regelungen auch zum Schutz von schwangeren Studentinnen anstrebt, und fordert, es diesen Studentinnen zu ermöglichen, ihr Studium möglichst flexibel nach individuellen Wünschen fortsetzen zu können.
In Einzelfällen sieht das DSW jedoch Verbesserungsbedarf, etwa bei der Studienfinanzierung oder für privat krankenversicherte schwangere Studentinnen; sie könnten ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlieren. Auch müssten die geplanten Regelungen für schwangere Studentinnen, die neben ihrem Studium arbeiten, noch angepasst werden.
Diese Punkte könnte das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), aus Sicht des DSW in einem Einführungserlassen klären.
Derzeit haben 5% der Studierenden in Deutschland ein Kind oder mehrere Kinder. Für sie, aber auch für schwangere Studentinnen, sind die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke wichtige Anlaufstellen.