Hoch mit dem BAföG-Grundbedarf
- 26. BAföG-Novelle am 5. April 2019 im Deutschen Bundestag
- Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber stärkere Erhöhung, zum Beispiel Grundbedarf auf 500 bis 550 Euro
- DSW-Forderung: BAföG regelmäßig erhöhen
- Echte Reform angehen: BAföG über die Regelstudienzeit hinaus, Abschaffung der Altersgrenzen, BAföG auch fürs Teilzeitstudium
- Auch wichtig: BAföG entschlacken und klug digitalisieren
Berlin, 4. April 2019. Licht und Schatten sieht das Deutsche Studentenwerk (DSW) bei der geplanten BAföG-Erhöhung der Bundesregierung, die morgen Freitag, 5. April 2019, im Deutschen Bundestag verhandelt wird.
Der Verband begrüßt die geplante Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber eine deutliche stärkere Erhöhung des Grundbedarfs, auf 500 bis 500 Euro im Monat, anstelle der geplanten 427 Euro. Außerdem müsse das BAföG endlich mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden: Die Förderungshöchstdauer muss für die Regelstudienzeit plus mindestens ein weiteres Semester verlängert, das BAföG geöffnet werden für das Teilzeit- oder Orientierungsstudium, fordert das DSW.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt:
„Es gibt Licht und Schatten. Es ist überfällig und richtig, dass die Bundesregierung nach sechs Jahren Stillstand beim BAföG nun in die Bedarfssätze und die Elternfreibeträge erhöhen will.
Die geplante Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs in zwei Schritten, einmal um 5%, einmal um 2%, reicht aus unserer Sicht nicht aus. Wie wir mit Studien belegt haben, müsste der BAföG-Grundbedarf auf 500 bis 550 Euro im Monat erhöht werden, um den gestiegenen Bedarf der Studierenden decken zu können.
Auch muss die im Koalitionsvertrag versprochene ‚Trendumkehr‘ kommen, damit nach kontinuierlich rückläufigen Geförderten-Zahlen in den vergangenen Jahren wieder mehr Studierende BAföG erhalten. Wie schon bei der Einführung des BAföG 1971 gewollt, muss das BAföG nicht nur untere Einkommensschichten, sondern auch die Mittelschicht erreichen.
Jenseits der Sätze muss das BAföG aber auch endlich mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden. Nur 37% der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab. Mehr als 60% überschreiten sie – und bekommen deswegen kein BAföG mehr. Das BAföG muss über die Regelstudienzeit hinaus um mindestens ein weiteres Semester gezahlt werden.
Grundsätzlich sollte gelten: Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein. Das BAföG muss geöffnet werden für alle Studienformen, etwa das Teilzeit- oder das Orientierungsstudium. Altersgrenzen gehören abgeschafft, auch der anachronistische Leistungsnachweis nach vier Semestern, der noch aus Vor-Bologna-Zeiten stammt.
Um das BAföG noch attraktiver zu machen, sollte das Gesetz entschlackt und klug digitalisiert werden, medienbruchfrei, mit eAntrag, eBescheid und eAkte.
Wenn bis zum Jahr 2022 die digitale BAföG-Beantragung über in Bundesportal laufen soll, muss als nächstes eine Revision der BAföG-Vorschriften kommen. Dann kann das BAföG ein Vorzeigeprojekt werden für eine kluge, anwendungsfreundliche Digitalisierung.“