„Erklärung der Hochschulen zur Ausgestaltung der Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft“

Die Vertreter der staatlichen Hochschulen des Landes haben in ihrer gestrigen Beratung in Magdeburg die gemeinsame „Erklärung über die vertragliche Ausgestaltung von Kooperationen mit außerhochschulischen Partnern“ unterzeichnet.

Kern der Erklärung ist die Selbstverpflichtung der Hochschulen zu hinreichender Transparenz über ihre Kooperationsbeziehungen bei gleichzeitiger Wahrung der berechtigten Interessen aller Kooperationspartner. Dabei geht es vor allem um die Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei gemeinsamen Projekten mit Partnern außerhalb der Hochschulen, insbesondere Unternehmen der privaten Wirtschaft und öffentlichen Institutionen.

Auf Anregung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft haben die Hochschulleitungen diese Verpflichtung gemeinsam entwickelt und nun in einer entsprechenden Erklärung veröffentlicht. Die Erklärung bestätigt die bisherige Praxis und legt Standards zu Einzelheiten der Vertragsgestaltung fest.

Der Text der Erklärung ist in Kopie angehängt.

Zitate:

Prof. Dr. Armin Willingmann , Präsident der LRK/Rektor der HS Harz:
„Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind für die Weiterentwicklung des Landes, von Unternehmen und nicht zuletzt auch der Hochschulen unerlässlich. Es gibt im Lande derzeit keinerlei Anlass, bestehende Kooperationsbeziehungen in Frage zu stellen. Die Erklärung ist daher als ein Bekenntnis zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu verstehen, die durch Verfassungsrang (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) abgesichert ist. Zugleich müssen bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen die berechtigten Interessen der Projektpartner – bspw. nach Vertraulichkeit über Forschungsgegenstände – berücksichtigt werden. Beides in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, dient die Erklärung der Hochschulen v. 07.10.2015.”

„Die gemeinsame Erklärung der Hochschulen ist ein gutes Zeichen gelebter Autonomie und Bestätigung der Position des Landtags, die Regelung der Transparenz von Kooperationsbeziehungen den Hochschulen zu überlassen.“    

„Mit dieser Verpflichtung auf Standards ist es gelungen, eine vernünftige Abwägung der Interessen aller Beteiligten in Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit vorzunehmen. Die jetzt fixierten Grundsätze belassen Hochschulen und Unternehmen hinreichend Gestaltungsspielraum für Projekte, ohne die Interessen des Landes oder des Parlaments an ausreichender Information über die Tätigkeit staatlich finanzierter Hochschulen außer Acht zu lassen.“

Prof. Dr. Jens Strackeljan , Rektor der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg:
„Die OvGU hat im vergangenen Jahr mehr als 50 Mio. € Drittmittel eingeworben, von denen 10 % direkt aus der Industrie kamen. Dieses Verhältnis ist gesund und bringt uns in keinerlei Abhängigkeit. Die nun vorliegende Verpflichtung erhöht die Transparenz“.

Prof. Dr. Anne Lequy, Hochschule Magdeburg-Stendal:
„Mit dieser Selbstverpflichtung gibt es nun einheitliche Standards in der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen des Landes und externen Projektpartnern – auf diese Standards kann sich die Öffentlichkeit verlassen.“

Prof. Dr. Dieter Orzessek, Präsident der HS Anhalt:
„Wichtig bei der Erklärung ist auch, dass die auf großer Vertrauensbasis intensiv entwickelten Partnerschaften zwischen den Hochschulen und den klein- und mittelständischen Unternehmen des Landes nicht gestört werden, weil bei den bekannten Defiziten im F/E-Bereich die Hochschulen ganz entscheidend an der Verbesserung der Wettbewerbsstellung von Betrieben mitwirken müssen.“

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