• Studentenwerke: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen anpassen an Hochschulstudium und Lebenslanges Lernen
• Leistungen zu spät, zu wenig, nicht nach abgeschlossener Berufsausbildung: Widersprüche zwischen Sozialrecht und Hochschulalltag auflösen
• 7% Studierende mit Behinderung, rund 2% mit starker Erschwernis
Die Studentenwerke fordern Bund und Länder auf, die Benachteiligungen für Studierende mit Behinderung in der „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ zu beseitigen, und begrüßen das geplante Bundesteilhabegesetz.
Studierende mit Behinderung, die beispielsweise auf Gebärdensprachdolmetscher/innen, technische Hilfen oder Mobilitätshilfen angewiesen sind, erhalten diese Hilfen oft gar nicht, zu spät oder nicht ausreichend. Außerdem ist ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung oder ein weiterbildender Master für sie nicht möglich.
Die Reform der Eingliederungshilfe muss die Belange der Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen und die sozialrechtlichen Regelungen besser an den Hochschulalltag und an das Lebenslange Lernen anpassen. Das fordern die Studentenwerke. Die Leistungen müssen einkommens- und vermögensunabhängig bewilligt werden.
Auf ihrer Mitgliederversammlung unter dem Dach des Deutschen Studentenwerks (DSW) verabschiedeten die 58 Studentenwerke am 3. Dezember 2013 eine entsprechende Resolution.
Derzeit haben 7% der Studierenden eine Behinderung. Der Anteil mit sehr starker Studienerschwernis beträgt rund 2%.