Einführung einer neuen Bearbeitungssoftware – Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit im Zeitraum 20.04.2018 – 17.05.2018!
Das Land Sachsen-Anhalt führt in seinen Förderämtern für BAFöG flächendeckend eine zeitgemäße und leistungsstärkere Bearbeitungssoftware für das BAföG ein. Dieses Mammutprojekt ist gleichzeitig der Auftakt auf dem Weg hin zu einer „Elektronische Akte“ im Jahr 2022.
Aufgrund der notwendigen Schulungen der Kollegen in dieser frühen Phase der Umstellung müssen Sie im Zeitraum 20.04.2018 bis 17.05.2018 mit Einschränkungen hinsichtlich der telefonischen Erreichbarkeit rechnen. Nutzen Sie ggf. verstärkt die E-Mail Kommunikation wann immer es Ihnen möglich ist.
Im Nachgang zur Einführung des Fachverfahrens müssen viele Arbeitsabläufe neu abgestimmt oder völlig neu geregelt werden. Wir bitten Sie daher, schon an dieser Stelle, für gefühlte Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen um Nachsicht.
Ihr BAföG Amt!