- Deutsches Studentenwerk (DSW) fordert Bundesländer auf, sich im Interesse der Studierenden zu koordinieren
- Vom e-Antrag bis zur e-Akte: vollständig digitalisiertes BAföG-Verfahren gefordert
- Ab 1. August 2016 BAföG-e-Antrag in allen Bundesländern Pflicht
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert die Bundesländer auf, sich zu koordinieren, damit wie geplant ab 1. August 2016 bundesweit ein einheitliches, vollständig digitalisiertes BAföG-Verfahren in allen 16 Bundesländern steht. Dies muss laut DSW Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen sowie Hinweise auch für beizufügende Anlagen enthalten.
Zum Auftakt des Jahrestreffens der BAföG-Expertinnen und Experten aus den 58 Studentenwerken in Karlsruhe erklärte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:
„Wir brauchen beim BAföG eine koordinierte, gemeinschaftliche Lösung aller 16 Bundesländer – und nicht im Extremfall 16 unterschiedliche Lösungen auf 16 Länder-Portalen. Die Studierenden haben Anspruch auf ein einfaches, transparentes, entbürokratisiertes, einheitliches System. Hier geht es um Kundenorientierung, nicht um föderale Kirchtumspolitik.“
Meyer auf der Heyde drängt die Bundesländer auch, das gesamte BAföG-Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Er sagt: „Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, die zu vollständig auf elektronischem Weg durchgeführten Verwaltungsverfahren führen: So steht es wörtlich in der Gesetzesbegründung der 25. BAföG-Novelle. Das heißt im Klartext: Wir brauchen eine vollständige Digitalisierung, von BAföG-e-Antrag bis zur e-Akte, die dann auch bei einem Hochschulwechsel elektronisch weitergeleitet werden kann.“
„Einfach nur den BAföG-Antrag online zu stellen und dann die Studierenden zu bitten, alles ausgedruckt doch wieder schriftlich einzureichen: Das ist kein e-BAföG“, so Meyer auf der Heyde.
„Wir setzen auf die Selbstkoordinationsfähigkeit der Länder; doch die Zeit bis zum 1. August drängt.“
Die Bundesländer sind verpflichtet, ab 1. August 2016 eine elektronische BAföG-Antragstellung zu gewährleisten, einschließlich der elektronischen Identifikation. Während seit dem 1.1.2015 der Bund allein für die BAföG-Kosten aufkommt, sind die Länder weiterhin für die BAföG-Verwaltung zuständig.