Mensa FAQs
We have compiled the most important questions & answers about the offers in our canteens & cafeterias below.
Wir sind bei der Speiseplangestaltung stets bemüht, neben fleisch- und fischhaltigen sowie vegetarischen Gerichten auch viele vegane Gerichte anzubieten, um jedem Geschmack und jeder Ernährungsform gerecht zu werden. Veganer:innen finden an der Essensausgabe sowie an den Selbstbedienungstheken des Pasta-, Salat- und Dessertbuffets sowohl feste als auch frei kombinierbare vegane Speisen vor.
Unser Anspruch ist es, dass täglich vegane Mittagessen zu einem Anteil zwischen 30 und 60 Prozent angeboten werden. Bei vielen Speisen überlassen wir es unseren Gästen, ob sie das Gericht vegan oder fleischhaltig erwerben möchten. So besteht beispielsweise bei unseren Eintöpfen und vielen Pfannengerichten, die vegan zubereitet werden, die Wahlmöglichkeit zwischen veganen oder fleischhaltigen Toppings als Proteinquelle. Auch in unseren Cafeterien bieten wir täglich vegane Snacks und Kaffeespezialitäten an.
Wir bieten als Mehrweg-Außer-Haus-Verpackung das Vytal-System für Speisen und Heißgetränke an, bei dem über eine App per QR-Code-Scan die Menü-Boxen und Cups ausgeliehen und wieder zurückgebracht werden können. Nach der Rückgabe werden diese hygienisch für die erneute Befüllung und Ausleihe gesäubert.
Alternativ dazu bieten wir nachhaltige Einweg-Außer-Haus-Verpackungen an. Die Menüboxen, in denen die warmen Speisen ausgegeben werden, bestehen aus Zuckerrohr. Aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt, ist das Produkt zudem 100% biologisch abbaubar und kompostierbar. Die Salatschalen und Dessertbecher werden aus nachhaltigem, biobasierten und industriell abbaubaren PLA-Kunststoff produziert. Für alle Einweg-Verpackungen ist ein Aufpreis zu zahlen.
In allen Einrichtungen der Abteilung Hochschulgastronomie muss bargeldlos – mit der Chipkarte – bezahlt werden. Nur im Status Gast ist Bargeldzahlung zugelassen.
Unterschiedliche Chipkartentypen
Die weiße und grüne Chipkarte wird herausgegeben vom Studentenwerk Magdeburg für:
- Studierende der HS Magdeburg-Stendal
- Bedienstete der Uni Magdeburg und HS Magdeburg-Stendal
- Gäste
Die Chipkarte als Studierendenausweis der Uni Magdeburg:
Die Chipkarte als Studierendenausweis der Hochschule Harz:
Wo können die unterschiedlichen Chipkarten verwendet werden?
- Zur Bezahlung in allen Mensen und Cafeterien
- Zum Kopieren an allen Kopierern der Hochschuleinrichtungen
- Zum Bedienen der Waschmaschinen und Trockner in den Wohnheimen am Standort Wernigerode
Wie erhalte ich die Chipkarten ?
- Studierende unter Vorlage eines gültigen Studierendenausweises
- Bedienstete unter Vorlage eines gültigen Dienstausweises oder der gültigen Personalnummer
- Gäste unter Angabe der Personalausweisnummer und
- Hinterlegung von 10,00 € Pfand
Wo erhalte ich die Chipkarte des Studentenwerkes?
- am InfoPoint der Mensa UniCampus und am Infopoint der Mensa Herrenkrug
- an den Kassen in den Mensen der Hochschule Magdeburg-Stendal
- an den Kassen in der Mensa der Hochschule Harz
Die Studierenden der Uni Magdeburg und Hochschule Harz erhalten die Studierendenausweise von den Hochschulen. Diese Karten sind mit einer Geldbörse als Bezahlfunktion ausgestattet.
Voraussetzung für die Zahlfunktion der Chipkarte
Die Chipkarte laden sie bitte vorher an den dafür gekennzeichneten Aufwertern mit 5,-/10,-/20,- oder 50,- € in Bar oder per EC-Karte auf. Das Kartenguthaben ist auf 100,- € begrenzt.
Fehlermeldung und Verlust der Karte
Sollten beim Lesen der Karte Fehlermeldungen auftreten oder die Karte verloren gegangen sein, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeitern, bei denen Sie die Chipkarten erworben wurden.
Gültigkeit
Die Karte ist gültig, solange Sie Studierender oder Bediensteter der Hochschuleinrichtungen sind. Bei Exmatrikulation oder Ausscheiden aus der Hochschule bitte die Chipkarte unaufgefordert zurückgeben.
Wir verwenden in allen Mensen und Cafeterien ausschließlich Eier aus Freilandhaltung, in einigen Fällen Eier in Bio-Qualität. Aus unserem Angebot betrifft das die gekochten Eier in der Salattheke, alle Essen, bei denen Eier zur Herstellung der Speisen verwendet werden (z.B. Rührei, gekochte Eier in Soßen, Aufläufe mit Ei) als auch die mit Ei belegten Brötchen und Baguettes in den Cafeterien.
Bei zugekauften Produkten, bei denen Ei ein Bestandteil der Rezeptur ist (z.B. Eierspätzle oder Mayonnaise), haben wir leider noch keine Möglichkeit verwendete Freilandeier zu garantieren.
Die Fischereien mit MSC-Siegel stellen sicher, dass ausreichend Fisch für die Zukunft da ist. Es wird dafür gesorgt, dass Alters- und genetische Struktur sowie die Geschlechterverteilung der Bestände aufrechterhalten werden. Außerdem werden die Auswirkungen beim Fischen auf das Ökosystem minimiert und Rücksicht auf andere Fischarten, Meeressäuger und Wasservögel genommen.
Wir befinden uns momentan in der Umstellung, gerade in der veganen Küche den Einsatz von sojahaltigen Proteinquellen durch gleichwertige andere Quellen (z.B. Erbsenprotein und Sonnenblumenhack) zu ersetzen. Auch andere pflanzliche Milchersatzprodukte (z.B. Hafermilch) werden statt Sojamilch verwendet.
Alternativen zum Soja anzubieten, liegt uns am Herzen, da Soja stark allergieauslösend ist, negative Auswirkungen auf den menschlichen Hormonhaushalt hat sowie der Sojaanbau in Monokulturen und der Sojaimport negative Folgen für Umwelt und Klima haben.
In der asiatischen Küche wird aber die Verwendung von Sojasoße kaum vermeidbar sein, genauso wie in zugekauften Produkten, in denen Soja- und Sojanebenprodukte (z.B. Sojalecithin) als Zutat Anwendung finden.
In der Gemeinschaftsverpflegung ist es gemäß der gültigen Lebensmittelinformations-Verordnung vorgeschrieben, Zusatzstoffe und Allergene auszuweisen. Auf den Speiseplänen im Internet, an den Monitoren sowie in den Schauvitrinen werden tagesaktuell die enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe unseres Mittagsangebotes gekennzeichnet. In den Cafeterien können Sie sich mithilfe der Produktausschilderung und der dazugehörigen Speisenkennzeichnungs-Legende zu den kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen informieren.
Das Studentenwerk Magdeburg bezieht die Angaben zur Deklaration aus Produktspezifikationen oder Zutatenverzeichnisse vom Hersteller. Es werden die Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet, die laut Rezeptur direkt als Zutat zugesetzt werden. Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit Kleinstmengen an Zusatzstoffen und Allergene sind rein rechtlich gesehen nicht deklarationspflichtig. Da eine Kreuzkontamination in der Gemeinschaftsverpflegung nie ausgeschlossen werden kann, können Spuren durch das Studentenwerk Magdeburg auch nicht gekennzeichnet werden.