Die Vorlesungszeit und das Semester gehen zu Ende. Wenn Ihr BAföG bekommt und Euer Bewilligungszeitraum zum Semesterende ausläuft, solltet Ihr bereits jetzt Euren Folgeantrag stellen. So könnt Ihr sicher sein, auch im nächsten Semester nicht auf Euer Geld warten zu müssen!
Ob Euer Bewilligungszeitraum endet und Ihr einen Folgeantrag stellen müsst, steht direkt auf Eurem Bewilligungsbescheid (in Feld 2). In der Regel wird BAföG für zwei Semester bzw. bis zum Ende des nächsten Semesters gewährt. Im Einzelfall kann der Bewilligungszeitraum auch kürzer sein, z.B. wenn Leistungsnachweise vorzulegen sind. Übrigens: Wenn sich seit Eurem letzten Antrag nichts geändert hat, müsst Ihr nur Formblatt 9 ausfüllen.