- Deutsches Studentenwerk (DSW) zur geplanten BAföG-Erhöhung der Bundesregierung
- DSW begrüßt geplante Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber deutliche stärkere Erhöhung des Grundbedarfs
- DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Grundbedarf müsste auf 500 bis 550 Euro erhöht werden, statt auf 427 Euro“
- DSW-Forderung: BAföG regelmäßig erhöhen
- Kritik: BAföG-Bericht wäre 2019 fällig, nicht erst 2021
Magdeburg/Berlin, 21. März 2019. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung das BAföG erhöhen will, fordert aber eine deutliche stärkere Erhöhung des Grundbedarfssatzes. Gleichzeitig bekräftigt der Verband der Studenten- und Studierendenwerke seine Forderung nach regelmäßigen Erhöhungen des BAföG.
Zum Auftakt der DSW-„Förderungstagung“ beim Studentenwerk Magdeburg, dem Jahrestreffen der BAföG-Expertinnen und -Experten aller Studenten- und Studierendenwerke, nahm DSW-Generalsekretär zu den BAföG-Plänen der Bundesregierung Stellung:
„Bei der geplanten BAföG-Novelle gibt es Licht und Schatten. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung nach sechs Jahren Stillstand beim BAföG nun in die Bedarfssätze und die Elternfreibeträge erhöhen will. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht das Ziel, beim BAföG eine ‚Trendumkehr‘ in dem Sinne erreichen zu wollen, dass nach Jahren rückläufiger Geförderten-Zahlen wieder mehr Studierende BAföG erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt, mit der geplanten Erhöhung der Elternfreibeträge würde es 100.000 Geförderte zusätzlich geben – möge das so eintreffen! An diesem Ziel wird man diese BAföG-Novelle vor allem messen müssen.
Die geplante Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs in zwei Schritten, einmal um 5%, einmal um 2%, reicht aus unserer Sicht nicht aus. Wie wir mit Studien belegt haben, müsste der BAföG-Grundbedarf, anstatt wie von der Bundesregierung geplant auf 427 Euro, auf 500 bis 550 Euro im Monat erhöht werden, um den gestiegenen Bedarf der Studierenden decken zu können. Dazu müsste der BAföG-Grundbedarfssatz um 25% bis 38% erhöht werden.
Dass die BAföG-Wohnpauschale von 250 Euro auf 325 Euro im Monat erhöht wird, ist richtig. Allerdings wird mit dieser Erhöhung lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Studierenden bereits im Sommer 2016 gemäß der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Durchschnitt 323 Euro Mietausgaben hatten. Die Mietpreisentwicklung seither ist nicht berücksichtigt. Und: Es besteht die Gefahr, dass Vermieterinnen und Vermieter unter Verweis auf die erhöhte BAföG-Wohnpauschale die Miete auch für alle jene Studierenden erhöhen, die kein BAföG erhalten.
Dass die Bundesregierung, wie im Gesetzentwurf für eine 26. BAföG-Novelle angekündigt, den für dieses Jahr fälligen BAföG-Bericht nun auf das Jahr 2021 verschieben will, geht nicht an. Damit würde der BAföG-Bericht, der laut Gesetz alle zwei Jahre vorgelegt werden muss, zum dritten Mal innerhalb einer Dekade verschoben!
Und am besten wäre es, wie wir als Deutsches Studentenwerk schon lange fordern, dass das BAföG regelmäßig erhöht bzw. angepasst wird an die Entwicklung von Preisen und Einkommen.“
Hintergrund
Im Jahr 2017 erhielten gemäß der amtlichen Statistik rund 557.000 Studierende BAföG; vor der jüngsten Erhöhung zum Wintersemester 2016/2017 wurden im Jahr 2015 noch 611.000 Studierende gefördert. Der durchschnittliche Förderungsbetrag lag bei 499 Euro im Monat. Die Kosten fürs BAföG, für Schüler/innen und Studierende, trägt seit Anfang des Jahres 2015 der Bund. Sie lagen im Jahr 2017 für die Studierenden bei 2,181 Milliarden Euro.
Die geplanten BAföG-Erhöhungen im Überblick:
www.studentenwerke.de/de/content/mehr-bafög-0
DSW-Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine 26. BAföG-Novelle:
www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-zum-referentenentwurf-26
Diese Pressemitteilung online:
www.studentenwerke.de/de/content/bafög-erhöhung-licht-und-schatten