BAföG-Abteilungsleiter Oliver Karte spricht im Interview zum Thema Studienfinanzierung und zur aktuellen Gesetzesnovelle mit Peer Niehof, Otto von Guericke Universität Magdeburg
“Diese Anpassungen waren überfällig und wenn Sie mich fragen, dann sollte zeitnah noch einmal eine Erhöhung erfolgen!”
Nebenjob, Stipendium oder Bildungskredit: Studierende können zahlreiche Möglichkeiten nutzen, um ihr Studium zu finanzieren. Trotzdem sind nicht alle Optionen optimal mit dem Studium zu vereinbaren, denn im Vordergrund sollte schließlich die Weiterbildung stehen und nicht die Einkommensgenerierung. Aus diesem Grund unterstützt der Bund Studierende mit Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). So soll allen Studieninteressierten ermöglicht werden, ein Studium erfolgreich zu absolvieren, auch wenn es die wirtschaftliche und soziale Situation nicht zulässt. Zum Start in das neue Wintersemester haben besonders Studienanfänger zahlreiche Fragen zur Studienfinanzierung und insbesondere zum BAfög. Ab dem Wintersemester 2016/2017 profitieren Studierende zudem von einer BAfög-Erhöhung. Im Interview klärt Oliver Karte vom Studentenwerk Magdeburg grundlegende Fragen zur finanziellen Unterstützung und erörtert die Auswirkungen auf Studierende durch die neue BAfög-Novelle.
Oliver Karte vom Studentenwerk Magdeburg im Interview zur Studienfinanzierung und BAfög-Novelle.
Oliver Karte, wie jedes Jahr sind zum Start des Wintersemesters 2016/2017 Studierende auf der Suche nach Möglichkeiten, um das Studium zu finanzieren. Der Bund unterstützt Studierende mit Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem so genannten BAföG. Aber was ist das BAföG genau?
Das BAföG ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches und ist als Sozialleistung für alle diejenigen da, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Daher umfasst das BAföG sowohl die Förderung einer Berufsausbildung, das ist dann das Schüler-BAföG, die berufliche Weiterbildung, also das Meister-BAföG als auch das Studium mit dem Studierenden-BAföG.
Die Tatsache, dass diese Förderung im Sozialgesetzbuch verankert ist, unterscheidet sie auch von vielen anderen, alternativen Finanzierungs- und Stipendienmodellen auf der ganzen Welt. Denn dem BAföG liegt der soziale Charakter zu Grunde, heißt: Die Förderung fällt umso höher aus, desto bedürftiger der Antragsteller ist. Damit sollen also finanziell schlechter gestellte Ausbildungs- und Studieninteressierte vergleichbare Lern- und Studienvoraussetzungen geboten werden.
Haben alle Studierende einen Anspruch auf BAföG?
Wie ich bereits andeutete, kommt das BAföG nicht für alle Ausbildungs- und Studieninteressierte in Betracht. Der Gesetzgeber hat dazu einen Rahmen abgesteckt.
Wie sieht dieser Rahmen aus?
Mögliche Grenzen des BAföG-Anspruches sind das Alter, die soziale Herkunft, der bisherige Bildungsweg, das eigene Einkommen und Vermögen und das elterliche Einkommen. Diese Faktoren bestimmen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. Natürlich ist dieser gesetzliche Rahmen nicht starr, sondern unterliegt der regelmäßigen Überprüfung durch den Gesetzgeber. Beispielsweise sind durch die aktuelle BAföG-Erhöhung ja Bedarfe und Freibeträge angehoben worden. Aber auch die Anhebung der Höchstaltersgrenze für einen Studienbeginn von 30 auf 35 Jahre trug dem Umstand Rechnung, dass Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt wurden und der Karriereweg nicht immer “straight” verläuft.
Die wichtigste Frage für Studierende ist natürlich, wie viel Geld sie als Unterstützung erhalten. Wie errechnet sich der BAföG-Bedarf?
Zunächst einmal muss man begrifflich zwischen dem Bedarf und dem Zahlbetrag unterscheiden. Der Bedarf ist im BAföG in § 13-§ 14b BAföG geregelt: für Studierende gilt ein monatlicher Bedarf von 399 Euro. Dazu addiert sich ggf. der Bedarf für die Unterkunft mit 250 Euro, wenn Studierende eine eigene Unterkunft unterhalten. Das ergäbe einen Bedarf von 649 Euro. Wenn Kranken- und Pflegeversicherung dazu kommen, in der Regel ab 25 Jahre, erhöht sich der Bedarf um weitere 71 bzw. 15 Euro. Daraus ergibt sich eine Maximalförderung von insgesamt 735 Euro. Sollte allerdings der Antragsteller ein eigenes Kind bis zehn Jahre im Haushalt betreuen, erhöht sich dieser Bedarf nochmal um 130 Euro für ein studentisches Elternteil.
Können Interessierte bereits vor der Antragsstellung berechnen, wie viel Geld sie erhalten?
Wir als BAföG-Amt empfehlen ungern die im Netz befindlichen BAföG-Rechner. Auch wenn es gute Rechner zur ersten Orientierung gibt, wie beispielsweise auf der Webseite von studis-online.de. Das Problem bei der Benutzung solcher Rechner ist aber, dass die Berechnung des BAföG Anspruches durch viele Faktoren bestimmt und beeinflusst wird. Der interessierte Studierende muss hier stets alle Angaben korrekt setzen und das ist z.B. bei der korrekten Klassifizierung des elterlichen Einkommens schon nicht mehr so einfach. Wird das Einkommen hier falsch zugeordnet, werden auch völlig unpassende Freibeträge abgesetzt. Nur in wirklich “einfachen, übersichtlichen Fällen” rate ich zur Nutzung der Rechner.
Kommen wir von den theoretischen zu den praktischen Fragen: An wen muss ich mich an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wenden, um BAföG zu beantragen?
Sie wenden sich dazu an das Bafög-Amt vom Studentenwerk Magdeburg, im J.G. Nathusius Ring 5, 39106 Magdeburg. Unser farbiges Gebäude befindet sich auf dem Uni-Gelände hinter der Sporthalle 3 bzw. hinter den Tennisplätzen.
Und wenn ich momentan noch nicht in Magdeburg wohne?
Dann finden Sie auf unserer Internetseite unter Finanzierung alle Informationen unseres BAföG-Amtes. Das beginnt bei unseren einzelnen Antragsvordrucken, (PDFs, Antragsassistent und Link zum BAföG-Online-Antrag), dem BAföG-ABC und schließt mit unseren Kollegen und deren Kontaktdaten. Wir haben die Zuständigkeiten alphabetisch zugeordnet. Daher kann jeder Interessierte immer seinen zuständigen Sachbearbeiter anhand seines Nachnamens herausfinden – auch vor Studienbeginn. Bei meinen erfahrenen Kollegen und Kolleginnen sind Sie dann bestens aufgehoben. Auf unserer oben genannten Homepage können sich die Studierenden natürlich auch über die weiteren Leistungen des Studentenwerks in den Bereichen Wohnen, Essen und Soziales bis hin zur Kitplätzen informieren.
Mit Beginn des Wintersemesters 2016/2017 profitieren Studierende von einer Erhöhung des Bafög-Beitrages. Welche Veränderungen ergeben sich dadurch?
Die Förderbeträge wurden um sieben bis zehn Prozent auf den Stand der zuvor dargestellten Bedarfe angehoben. Auch die Freibeträge bei den Einkommen der Eltern wurden um sieben bis zehn Prozent erhöht. Diese Anpassungen waren überfällig und wenn Sie mich fragen, dann sollte zeitnah noch einmal eine Erhöhung erfolgen! Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Löhne der Eltern, stiegen bei vielen Studierenden die Anrechnungsbeträge der Eltern an. Damit war deren erarbeiteter Lohnzuwachs quasi verpufft. Die Folge waren nur noch kleine Förderbeträge bzw. der Anspruch entfiel sogar ganz. Damit fielen bei uns als Förderamt viele Studierende der Mittelschicht aus der Förderung und die Gesamtzahl der geförderten Studierenden schrumpfte. Diese Entwicklung war bedauerlich. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass auch bei einer nur geringen BAföG-Förderung trotzdem die Rundfunkgebührenbefreiung beantragt werden kann.
Gelten diese Änderungen ausschließlich für Studierende aus Deutschland oder profitieren auch ausländische Studierende?
Die Änderungen gelten für alle die Studierenden, denen BAföG bewilligt werden kann. Das bedeutet, dass auch ausländische Studierende von den Änderungen profitieren, wenn sie einen Anspruch auf BAföG haben. Das können z.B. auch EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht, Arbeitnehmereigenschaft oder aber auch anerkannte syrische Flüchtlinge sein.
Was müssen Studierende jetzt tun, damit sie ab Oktober mehr Bafög erhalten?
Alle aktuellen Anträge zum Wintersemester 2016/2017 profitieren ohne weiteres Zutun davon.
Wer steht als Ansprechpartner bei Rückfragen für Studierende zur Verfügung?
Die Sachbearbeiter des BAföG-Amtes im Studentenwerk Magdeburg beraten natürlich jeden interessierten Studenten und sind bei Fragen rund um den Antrag auch die richtigen Ansprechpartner.
Herr Oliver Karte, herzlichen Dank für das Gespräch.