Neben dem Ansturm aller Studierenden die zu Beginn eines jeden Wintersemesters ihre Erst- oder Wiederholungsanträge stellen, kommen zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 auf das Amt für Ausbildungsförderung noch zwei wesentliche Änderungen zu:
Die BAföG-Verwaltungsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2001 überarbeitet. Nicht berücksichtigt sind seit dem die Währungsumstellung auf Euro, verschiedene Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie höchstrichterliche Rechtsprechung der vergangenen zehn Jahre. Vor diesem Hintergrund wurden die Verwaltungsvorschriften nun durch das zuständige Bundesministerium überarbeitet. Die neuen Verwaltungsvorschriften werden voraussichtlich zum Beginn des kommenden Wintersemesters bundesweit eingeführt.
Die zweite Veränderung betrifft die Erneuerung der gesamte Bearbeitungs- und Berechnungssoftware im Amt für Ausbildungsförderung. Die Einführung neuer Bearbeitungssoftware wurde notwendig, weil die alten Datenbanken nicht mehr den Anforderungen moderner Datenverarbeitung gerecht wurden. Für die Mitarbeiter des BAföG-Amtes bedeutet dies, dass sie ein komplett neues Programm kennen lernen und entsprechende Bearbeitungsroutinen wiederfinden müssen. Für die Antragsteller ergeben sich jedoch keine wesentlichen Änderungen. Lediglich die Bescheide, die das neue Programm erstellt, sind umfangreicher und gelten als bürgerfreundlicher.
Aufgrund dieser Änderungen kann es zunächst zu Verzögerungen bei der Erteilung von Auskünften und der Bearbeitung von Anträgen kommen. Alle Mitarbeiter des BAföG-Amtes sind aber bemüht, die Anträge so zu bearbeiten, dass es nicht zu spürbaren Verzögerungen kommt.
Sollten im Einzelfall dennoch Schwierigkeiten auftreten, bitten wir vorab um Verständnis.