Allergenkennzeichnung

MP900438778

Die Lebensmittelinformations-Verordnung regelt, dass seit 13.12.2014 in der Gemeinschaftsverpflegung auch Allergene verbindlich neben den Zusatzstoffen deklariert werden müssen. Die nationale Verordnung lässt hierzu verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten der Kennzeichnung zu.

Wir geben momentan mündlich und schriftlich Auskunft über deklarationspflichtige Allergene. Diese Informationen liegen bei der Sachgebietsleitung der Hochschulgastronomie vor und werden auf Anfrage beantwortet. In den Schauvitrinen bzw. an den Infotafeln der Mensen und Cafeterien finden Sie einen Aushang zu den Kontaktdaten unserer Ansprechpartner.

Ab 01.03.2015 wird im Studentenwerk Magdeburg die Allergenkennzeichnung auf den Speiseplänen im Internet, an den Monitoren sowie in den Schauvitrinen der Mensen tagesaktuell einsehbar sein.
In den Cafeterien können Sie sich mithilfe der bereitgestellten Mappen zu den deklarationspflichtigen Allergenen informieren.

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