Volldarlehen

Grundsätzlich wird für ein Studium staatliche Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehn gewährt. In besonderen Situationen gibt es anstelle dieser Regelförderung ein BAföG-Bankdarlehn:

  • für die Zeit der Verlustsemester nach einem wiederholten Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund,
  • als Studienabschlusshilfe nach Ablauf der Förderungshöchstdauer sowie

Dieses zinslose Volldsarlehen wird vom BAföG-Amt bis zur Höhe des Förderanspruchs gewährt und wird wie die reguläre BAföG Förderung Förderung ausgezahlt. Es ist daher auch in diesen Fällen zunächst ein vollständiger BAföG-Antrag zu stellen.

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