BAföG: Die wichtigsten Änderungen zum WS 2019/20

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Wer bisher kein BAföG erhalten hat, könnte aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab dem Wintersemester 2019/2020 BAföG bekommen: Ausprobieren und rechtzeitig einen Antrag stellen!

Mehr BAföG für mehr Studierende ab dem Wintersemester 2019/2020: Das verspricht die 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung, die am 1. August in Kraft getreten ist. Das BAföG wird noch familienfreundlicher und die BAföG-Rückzahlung noch sozialer – diese gehören zu den wichtigsten Änderungen, mit denen sich Studierende ab dem Wintersemester 2019/2020 bekannt machen sollen.

Die wichtigsten Änderungen für Studierende:

·         Mehr Geld: Die Bedarfssätze steigen, überproportional der Wohnbedarf. Dieser angesetzte Bedarf setzt sich aus dem BAföG-Grundbedarf, dem Bedarf für die Unterkunft sowie den Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Erstmals können Studierende, die älter als 30 Jahre sind, einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhalten, der der zu zahlenden Beitragshöhe entspricht. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt von 250 auf 325 Euro im Monat.

·         Mehr Geförderte: Durch die Anhebung der Freibeträge für die Elterneinkommen sollen mehr Studierende BAföG erhalten. Diese Freibeträge bestimmen, wie viel die Eltern der Studierenden verdienen dürfen, damit ihre Kinder BAföG-Leistungen erhalten. Die Freibeträge fallen je nach Familienkonstellation unterschiedlich aus, steigen aber zum Wintersemester 2019/2020 um sieben Prozent an.

Ein Beispiel: Eine Studentin von miteinander verheirateten und zusammenlebenden Eltern, die nicht bei diesen wohnt, erhält die BAföG-Vollförderung, wenn beide Eltern zusammen nicht über ein Monatsnettoeinkommen von etwa 1.835 Euro kommen. Eine Teilförderung ist bis zu einem gemeinsamen Eltern-Nettoeinkommen von 3.304 Euro im Monat wahrscheinlich.

·         Noch sozialere Rückzahlung: Die neuen Rückzahlungsmodalitäten sehen vor, dass Studierende maximal 10.010 Euro von der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen müssen, mit 77 Monatsraten zu 130 Euro. Erhalten Studierende also beispielsweise für sechs Semester Bachelor- und vier Semester Master-Studium rund 51.660 Euro BAföG, müssen sie mit maximal 10.010 Euro nur ein Fünftel zurückzahlen! Und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach der letzten Förderung.

·         Mehr Familienfreundlichkeit: Kinderbetreuung und -pflege wird statt bis zum 10. neu bis zum 14. Lebensjahr der Kinder berücksichtigt. Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 140 Euro im Monat erhöht. Treten bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.

·         Weniger Verschuldung: Das in Ausnahmefällen verzinsliche BAföG-Bankdarlehen – für Studienphasen nach der Regelstudienzeit – wird durch ein zinsloses BAföG-Volldarlehen ersetzt. Die Zinsfreiheit bietet Studierenden neue Sicherheit.

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Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mit der 26. BAföG-Novelle eine Trendwende bei der Zahl der Geförderten zu erreichen. Bis Herbst 2021 sollen wieder 100.000 Studierende, Schülerinnen und Schüler mehr gefördert werden.

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke werben mit ihrer aktuellen Kampagne „Einfacher ans Geld“ bei den Studierenden dafür, einen BAföG-Antrag zu stellen, damit eine mögliche Förderung nicht verfällt. Mit einem BAföG-Bescheid werde überdies auch schnell klar, ob und welche Teilleistung der Staat von den Eltern der Studierenden erwartet.

Die wichtigsten BAföG-Änderungen auf einen Blick:

https://www.studentenwerke.de/de/content/mehr-bafög-0

BAföG-Kampagne „Einfacher ans Geld. Jetzt BAföG beantragen“ online:

www.studentenwerke.de/de/bafoeg

 

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