Achtung Wohnberechtigungsnachweis erforderlich

MP900315598Was ist denn das? – werden sich viele fragen. Darum hier die Erläuterung: ein Wohnberechtigungsnachweis ist die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die Studienbescheinigung und ist für Studierende relevant, die  im Wohnheim des Studentenwerks wohnen. Die Studentenwerke in Deutschland sind per Gesetz verpflichtet Wohnraum ausschließlich Studierenden zur Verfügung zu stellen – und das muss eben geprüft werden.

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages für einen Wohnheimplatz wurden gleichzeitig die Allgemeinen Mietbedingungen akzeptiert und da steht es im Punkt 2 schwarz auf weiß:

2. Berechtigungsnachweis

Der Mieter ist verpflichtet, für das laufende Semester bis zum 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) eine Studienbescheinigung vorzulegen. Liegt die Studienbescheinigung zu diesen Terminen nicht vor und wird sie auch nach Aufforderung durch das Studentenwerk nicht binnen 14 Tagen nachgereicht, so kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Für den Fall des Abschlusses eines neuen Mietvertrages wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 5,00 erhoben. Der Mieter haftet gegebenenfalls für den Mietausfall.

Bitte geben Sie also schnellstmöglich die Immatrikulationsbescheinigung in der Wohnheimverwaltung ab, um sich den Wohnheimplatz zu sichern!

Wo kann die Bescheinigung abgegeben werden?

1. Direkt in der Wohnheimverwaltung, J.-G.-Nathusius-Ring 5, WH7, in Magdeburg, Zi.343-344.
2. An den Infopoints in den Mensen UniCampus und Herrenkrug.
3. Im Briefkasten des Studentenwerks am WH7, oder im Briefkasten vor Zi. 344 im WH7.

 

 

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