Studentenwerkskredite – Gegen kurzfristige Notlagen

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Es kann vorkommen, dass zwar ein Anspruch auf BAföG besteht, aber aus Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat, Förderungsleistungen noch nicht bewilligt und/oder ausgezahlt werden konnten. Sofern hierdurch eine finanzielle Notlage entsteht, kann auf Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung ein zinsloses Überbrückungsdarlehen bezogen werden. Dieses Überbrückungsdarlehen wird mit später der ersten BAföG-Nachzahlung verrechnet.

Außerdem kann in besonderen Härtefällen Studierenden, die unverschuldet in Not geraten sind, finanzielle Hilfe gewährt werden. Möglich ist dies mit einem kurzfristigen Härtefonddarlehen des Studentenwerks Magdeburg (einmalige Auszahlung von 200 EUR bis max. 800 EUR) oder einem Studienabschlussdarlehen (max. 6 Monate des BAföG Höchstsatzes). Beratung hierzu erhalten Sie im Sachgebiet Allgemeine SozialBeratung.

Bei Fragen kontaktieren Sie das Studentenwerk Magdeburg im Live Chat zu Verfügung.

www.studentenwerk-magdeburg.de/chat